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Experten-Antwort

Einkommensprüfung bei der Grundrente

von Michaelfüroma05.01.2021 | 10:49
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6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Lt. Expertenantwort vom 5.1.21 - anfrage von Tommes - ist für die Einkommensprüfung 2021 das Einkommen von 2019 mit entscheidend. Wenn keine Steuerdaten von 2019 vorhanden sind, werden m.W. die Daten von 2018 genommen. Was ist, wenn auch für dieses Jahr keine Steuererklärung gemacht wurde? Muss dann zukünftig mindestens alle 3 Jahre eine Steuererklärung beim Finanzamt eingereicht werden? Die Kosten für einen Steuerberater wären sicherlich in den meisten Fällen höher als die zu erwartende Grundrente. Vielen Dank für kompetente Antworten!!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Michaelfüroma,

zur Zeit erfolgt der Aufbau eines Datenaustauschverfahrens mit der Finanzverwaltung.

Um die Zeit zu überbrücken, bis wir unsere Kundinnen und Kunden auch zum Thema Grundrente in gewohnter Qualität beraten können, stellen wir ein umfangreiches Material zur Verfügung. Mit den FAQs, dem Flyer „Grundrente: Fragen und Antworten“ und auch ein paar stark vereinfachten Beispielen kann man sich einen ersten Überblick über diese neue Leistung verschaffen. Weitere Informationen sind noch nicht möglich.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/FAQ/grundrente/grundrente_faq_liste.html

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

5 Antworten

Steueram 05.01.2021 | 11:24
Wer verlangt denn die Einschaltung eines Steuerberaters? Dafür gibt es heute sehr kostengünstige Steuerprogramme oder das kostenlose Steuerprogramm des Finanzamtes.
VersAmt meintam 05.01.2021 | 11:34
§ 97a Absatz 2 SGB VI Satz 4: Liegen keine Festsetzungsdaten des vorvorvergangenen Kalenderjahres vor, sind Renten, Versorgungsbezüge sowie Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen(auch betriebliche Altersversorgung) sowie das Einkommen nach Satz 1 Nr. 3 des vorvergangenen Kalenderjahres zu berücksichtigen.
Geduldam 05.01.2021 | 14:36
Geduld! Erst mal wird geprüft, ob auch ohne Einkommensanrechnung überhaupt ein Grundrentenanspruch besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Erst dann erfolgt die Einkommensanrechnung. Alles wird von Amts wegen eingeleitet und geprüft. Daher heißt es abwarten. Das kann noch bis Ende 2021 ggf. bis Mitte 2022 dauern, bevor das individuelle Ergebnis feststeht. Wenn Ihnen das zu lange dauert, beschweren Sie sich bei der Politik, die dieses Gesetz in Form eines teuren Bürokratiemonsters geschaffen hat.
Geduldam 05.01.2021 | 14:36
Geduld! Erst mal wird geprüft, ob auch ohne Einkommensanrechnung überhaupt ein Grundrentenanspruch besteht und wenn ja, in welcher Höhe. Erst dann erfolgt die Einkommensanrechnung. Alles wird von Amts wegen eingeleitet und geprüft. Daher heißt es abwarten. Das kann noch bis Ende 2021 ggf. bis Mitte 2022 dauern, bevor das individuelle Ergebnis feststeht. Wenn Ihnen das zu lange dauert, beschweren Sie sich bei der Politik, die dieses Gesetz in Form eines teuren Bürokratiemonsters geschaffen hat.
Geduld IIam 05.01.2021 | 14:46
Abwarten und Tee trinken. Klarheit wegen Lockdown XII vielleicht erst im Jahr 2025.
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