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Einmal Ferienjobvertretung Minijob bei Rente für Schwerbehinderte Menschen

von H. Weber20.12.2014 | 18:15
998 Ansichten
2 Antworten

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Hallo, ich(61 jahre) bin in Rente für Schwerbehinderte Menschen und darf einen Minijob von 450€ annehmen! Nun ist es so das ich einen Ferienjob ( für 3Wochen) bekommen könnte der höher als 450€ entlohnt wird. Ist da was möglich? Geht das überhaupt? Oder muss ich den Job ablehnen das die 450€ überschritten werden.

2 Antworten

Kai-Uweam 22.12.2014 | 15:03
Wie alt sind Sie? Noch vor der Regelaltersgrenze? Grundsätzlich dürfen Sie natürlich auch eine Beschäftigung ausüben, die 450 EUR übersteigt, allerdings führt das mindestens zu einer 1/3 Kürzung Ihrer Rente.
Mitleseram 29.12.2014 | 10:26
Die Hinzuverdienstgrenze von mtl. 450 EUR darf zweimal im Kalenderjahr bis zum Doppelten überschritten werden. Sofern Ihr Verdienst im fraglichen Monat die Summe von 900 EUR (brutto!) nicht überschreitet und Sie ansonsten in den übrigen Monaten des fraglichen Kalenderjahres nicht mehr als 450 EUR Hinzuverdienst hatten, wirkt sich die höher entlohnte Beschäftigung in den Ferien nicht negativ aus. Erzielen Sie hingegen in den Ferien ein Entgelt von mindestens 900,01 EUR (brutto!), dann muß Ihre Rente um mindestens ein Drittel gekürzt werden.
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