Zur Einsichtnahme kann das Gutachten auch an einen Arzt Ihres Vertrauens gesendet werden, der Ihnen die einzelnen Befunde erläutern kann.
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Zur Einsichtnahme kann das Gutachten auch an einen Arzt Ihres Vertrauens gesendet werden, der Ihnen die einzelnen Befunde erläutern kann.
keiner will mehr mit mir reden deshalb habe Ich mir einen imaginären Doppelgänger zu gelegt.Ja, diese Möglichkeit gibt es. Allerdings klingt es etwas seltsam, dass Sie erst seit 10 Jahren das Verlangen danach verspüren. Mein Großvater meinte immer: "wer keine Probleme hat, da macht sich welche". (smile)Hallo M.T., sind sind auf meinen "Doppelgänger" reingefallen. Der Post stammt nicht von mir. Selbstverständlich haben Sie einen Rechtsanspruch auf Akteneinsicht. Im Gegensatz zu den KK, kann man mit der DRV gut reden. Fordern Sie einfach schriftlich Akteneinsicht bei der DRV an, dann bekommen Sie eine Durchschrift des Gutachtens zugesandt.
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