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Experten-Antwort

Eintragung "KK" im SV-Ausweis 1989 (DDR)

von Claudia09.07.2016 | 10:17
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7 Antworten

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Liebes Expertenteam, ich habe folgende Frage: Im SV-Ausweis sind im Jahr 1989 im vorderen Teil des SV-Buchs unter der Spalte "Arbeitsausfalltage" 2 "KK"-Tage eingetragen. Das versicherungspflichtige Bruttogehalt beträgt nur 7.160 M, war also um diese 2 Tage gekürzt. Die DRV Bund hat diese Tage nicht als "ATA-Tage" angerechnet. Ist das korrekt oder müssten diese beiden Tage gemäß § 252a SGB VI als Anrechnungszeit ausgewiesen werden? Vielen Dank im Voraus für Ihre Einschätzung. Freundliche Grüße

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

bei der Eintragung von Arbeitsausfalltagen wurden oft unterschiedliche Bezeichnungen verwendet. Die Abkürzung "KK-Tage" kann die Pflege eines erkrankten Kindes (Krankes Kind) bedeuten. Wurden diese Zeiten vor dem 01.07.1990 als Arbeitsausfalltage pauschal im SVA bescheinigt, werden sie als Anrechnungszeiten (§252a SGB VI) berücksichtigt. Wurden sie lediglich im hinteren Teil des SVA eingetragen, werden sie nicht gesondert berücksichtigt.

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6 Antworten

Mussnichtam 09.07.2016 | 10:46
Nach Abs. 2 stimme ich Ihnen (erstmal) zu. Das sv-pflichtige Entgelt betrug 20,- M / Tag bzw. 600,- M / Monat bzw. 7200,- M / Jahr Insofern fehlen beim Entgelt 2x 20,- M Allerdings stellt sich die Frage, was KK bedeutet - das müssten Sie ja am ehesten beantworten können. Stehen denn im hinteren Teil des SV-Ausweises zwei Kranheitstage oder eine KurzKur oder etwas ähnliches?
Lauraam 09.07.2016 | 11:03
Kind krank ;-)
-/-am 09.07.2016 | 11:35
Unter einem Monat.
Mussnichtam 09.07.2016 | 11:54
Ja Und? Die Rede ist vom Jahr 1989
Lauraam 09.07.2016 | 12:12
Unter einem Monat.
Ja Und? Die Rede ist vom Jahr 1989
Völlig egal, Monat und EG zählt.
Claudiaam 10.07.2016 | 15:41
Vielen Dank für die Rückmeldungen! Im hinteren Teil des SV-Buchs sind für 1989 keine Eintragungen über Arztbesuche/Krankschreibungen enthalten, sodass ich leider nicht mehr sagen kann, was die "KK-Eintragung" bedeutet. Auf jeden Fall ist der sozialversicherungspflichtige Verdienst um diese 2 Tage gekürzt worden.
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