Hallo Claudia,
bei der Eintragung von Arbeitsausfalltagen wurden oft unterschiedliche Bezeichnungen verwendet. Die Abkürzung "KK-Tage" kann die Pflege eines erkrankten Kindes (Krankes Kind) bedeuten. Wurden diese Zeiten vor dem 01.07.1990 als Arbeitsausfalltage pauschal im SVA bescheinigt, werden sie als Anrechnungszeiten (§252a SGB VI) berücksichtigt. Wurden sie lediglich im hinteren Teil des SVA eingetragen, werden sie nicht gesondert berücksichtigt.