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Experten-Antwort

Einzahlung zum Ausgleich der Rentenminderung aus einer Abfindung

von Markus23.01.2019 | 17:49
156 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, in Kürze bekomme ich auf Grund eines Aufhebungsvertrages eine Abfindung. Weiterhin möchte ich eine Zahlung zum Ausgleich der Rentenminderung machen. Die Auskunft liegt vor, etwa 60.000. Natürlich möchte ich die steuerlichen Vorteile nutzen. Um verschiedene Varianten zu simulieren verwende ich Elster und betrachte das gesamte Steuerjahr 2019 mit allen erwarteten Ein- und Ausgaben. Eine Möglichkeit wäre der Steuervorteil nach §3, Abs.28 EStG und §187a SGB-VI. Mein AG bietet mir an, per Entgeltumwandlung 50% des RV Beitrags (30.000) steuerfrei aus der Abfindung zu zahlen. Meinen 50% Anteil von 30.000 will er nicht überweisen; ich soll das separat überweisen. Die Abfindung vermindert sich also um 30.000. Fragen: 1: Ist der Vorschlag des AG, nur den steuerfreien Teil zu überweisen in Ordnung? 2: Erscheint die AG Zahlung von 30.000 als AG-Anteil zur ges. RV in der Lohnsteuerbescheinigung (Zeile 22a)? Ich vermute: ja. 3: Trage ich in der Anlage V Zeile 6 als Vorsorgeaufwendung nur meinen Anteil ein? Ich vermute: ja. 4: Kann ich der Berechnung von Elster vertrauen, korrekte Eingaben meinerseits vorausgesetzt? Vielen Dank schon mal.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo, Markus,

die Experten in diesem Forum sind nicht befugt Beratungen im Fachbereich des Steuerrechts zu tätigen, daher wäre es für Sie sicherlich weiterführend, wenn Sie einen Steuerberater oder den VLH (Verein für Lohnsteuerhilfe) für sich in Anspruch zu nehmen.

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2 Antworten

Markus L.am 23.01.2019 | 17:59
Hallo, herzlichen Glückwunsch zur Abfindung. Ihre Fragen richten Sie bitte an Ihre Personalabteilung bzw. an Ihr zuständiges Finanzamt oder vertrauen Sie auf das Elster. Viel Glück und Erfolg. Mfg
Steueram 23.01.2019 | 19:31
Bitte lesen. Dies ist ein Renten- und kein Steuerforum. Wenden Sie sich mit Ihren Fragen an Ihr Finanzamt einen Steuerberater oder Lohnsteuerhilfverein.
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