Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Moderatoren-Antwort springenErhält die Frau Kindererziehungszeiten von der Deutschen Rentenversicherung gutgeschrieben, ist sie direkt zulagenberechtigt und erhält automatisch die Kinderzulagen/Grundzulage auf ihr Vertragskonto gutgeschrieben. Verfügt sie über kein sozialversicherungspflichtiges Einkommen, muss sie einen Sockelbeitrag von 60 Euro pro Jahr leisten (5 Euro pro Monat).
Ob Ihre Freundin allerdings 90 Euro im Monat statt 5 Euro im Monat einzahlt ist sicher von der gesamten finanziuellen Situation abhängig, aber ich persönlich bin der Meinung, man sollte auch bei der Vorsorge nicht alles "auf ein Pferd setzen". Fördertechnisch hat es keine Auswirkung, mehr als die Zulage gibt es nicht.
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