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Experten-Antwort

Elternzeit & Beitragszeiten DRV

von TomN23.06.2015 | 07:47
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde als Vater in Kürze in Elternzeit gehen. Während dieser Zeit (2 Monate) beziehe ich Elterngeld. Nun meine Fragen. 1) Muss ich in dieser Zeit Beiträge an die Rentenversicherung zahlen? (Höhe?) 2) Wenn nein, wird diese Zeit im Rentenverlauf angerechnet? 3) Wenn nein, kann man in dieser Zeit freiwiliig Beiträge entrichten? Danke und Gruß ThomN

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo TomN,

geben sie und Ihre Frau eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeit zu Ihren Gunsten ab, werden Sie für die Zeit, in denen die Kindererziehungszeiten Ihnen zugeordnet werden so gestellt, als ob Sie den Durschnittsverdienst erzielt hätten. Zahlen Sie daneben noch (Pflicht- oder frw.) Beiträge, werden diese mit den "Beiträgen" für die KEZ addiert.

Über die Möglichkeiten sollten Sie und Ihre Frau sich bei einem gemeinsamen Beratungstermin informieren.

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jonas,

Sie haben insoweit natürlich Recht, das wenn bereits in einem Monat Pflichtbeiträge entrichtet wurden, keine freiwilligen Beiträge entrichtet werden können.

Mögliche Ausnahme: http://raa.deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_7R2.3.

Ist der Monat aber noch mit Pflichtbeiträgen aus der Beschäftigung belegt, z. B. Elternzeit ab 02.07. ist der Monat Juli mit Pflichtbeiträgen belegt und dafür kann dann selbstverständlich kein frw. Beitrag entrichtet werden.

Sind alle Monate mit Wartezeitmonaten belegt, erhöht eine doppelte Belegung von Monaten mit Pflichtbeiträgen auf Grund einer Beschäftigung und gleichzeitiger Kindererziehung nicht die Anzahl der Wartezeitmonate, d. h.ein Jahr Beschäftigung und gleichzeitig KEZ = 12 Kalendermonate für die Wartezeit.

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6 Antworten

Achillam 23.06.2015 | 08:35
Ich würde Ihnen raten mit der Mutter des Kindes eine gemeinsame Erklärung über die Zuordnung der Kindererziehungszeiten abzugeben. Für die Zeit in der Sie Elternzeit nehmen, werden Ihnen dann nämlich die KEZ angerechnet und Sie sind somit durchgehend in der Rentenversicherung pflichtversichert.
TomNam 23.06.2015 | 10:35
Vielen Dank für die Antworten. Ich nehme im ersten Lebensjahr 1 Monat und im zweiten Lebensjahr 1 Monat Elternzeit mit Bezug von Elterngeld. Ja, die Sache mit der Anrechnung der 3 Jahre Kindererziehungszeit ist mir bekannt. Das hat aber ja nix mit meinem Regelbeitrag zu tun. Wie sieht es damit aus? Gruß TomN
Jonasam 23.06.2015 | 09:50
Hallo TomN, wenn Sie eine gemeinsamme Erklärung abgeben und Ihre Frau nicht wieder arbeitet, hat Sie die Lücke im Konto. Sie haben auch die Möglichkeit, einen freiwilligen Beitrag zu entrichten. Das ist nur notwendig, wenn Sie einen Monat gar nicht arbeiten (z. B. für August wenn Elternzeit vom 10.07.2015 - 09.09.2015). Deswegen kann es sinnvoll sein, nicht zwei zusammenhängende Monate zu nehmen. MfG Jonas
Jonasam 23.06.2015 | 14:42
Lieber Experte, darf man neben Pflichtbeiträgen wegen Kindererziehung nun auch freiwillige Beiträge zahlen? Soweit ich weiß, schließen Pflichtbeiträge die freiwillige Beitragszahlung aus. Noch ein Hinweis für die Inanspruchnahme der Elternzeit. Wenn Sie nicht gerade einen vollen Kalendermonat in Anspruch nehmen, sind die Monate bereits mit Pflichtbeiträgen aus Ihrer Beschäftigung belegt, da teilweise belegte Monate als volle Monate zählen. In diesem Fall ist eine weitere Beitragszahlung ausgeschlossen (und auch nicht sinnvoll). Ob Sie 2 Monate weniger einzahlen, macht sich bei einer späteren Rente nicht wirklich bermerkbar. Wichtig ist, dass die Wartezeitmonate belegt sind. Das wäre der Fall, wenn Sie z. B. folgende Konstellation annehmen: Beschäftigung 01.09.2015 - 13.09.2015 Elternzeit 14.09.2015 - 13.10.2015 Beschäftigung 14.10.2015 - 31.10.2015 In dieser Fallgestaltung sind der September und der Oktober mit Pflichtbeiträgen belegt. Ich hoffe, ich konnte Ihnen helfen. MfG Jonas
W*lfgangam 23.06.2015 | 20:38
Hallo TomN, REGELBEITRAG ...sind Sie Selbständiger mit Pflichtversicherung, der einen Regelbeitrag zahlt? Wenn es so sein sollte, sieht die Beurteilung der KEZ bei Papi oder Mutti schon wieder etwas anders aus - ist dann in der nächsten Beratungsstelle aufzudröseln, wem die zusätzlichen 'Cent-Beträge' mehr/überhaupt nutzen werden ...für die Sachbearbeitung/Antragsaufnahme ist so was immer ein Scheißfall, wenn KEZ nicht komplett bei der Mutter landen (V805 ;-)) - aber darum geht es ja nicht, sondern wo das beste Ergebnis zu erwarten ist. Gruß w. PS: wenn Sie dann in 10-30 Jahren Ehemüde geworden sind/Scheidung, ist es eh egal, in welchem Rentenkonto die Kinder zeitanteilig geparkt worden sind *g
TomNam 24.06.2015 | 11:35
Hallo zusammen, vielen Dank für die zahlreichen Antworten. Damit sind meine Fragen geklärt. Beginnt die Elternzeit während eines Monats, dann sind meine Rentenbeiträge bereits bezahlt. Passt. Die Sache mit der Anrechnung der Kindererziehungszeiten war ja eh schon für mich klar. Vielen Dank Gruß - TomN
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