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EM Antrag seit 5 Mon. in Bearbeitung, ALG I endet in 6 Wochen. Was dann ?

von Udo Linnenbrink29.06.2014 | 23:27
1134 Ansichten
10 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Guten Abend, ich habe im Feb 2014 den EM Antrag gestellt. Mitte August endet offiziell ALG I (also 12 Monate Bezug sind vorbei). Bekommen ich im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung bis zum EM-Bescheid weiter ALG I oder falle ich in Hartz iV ? Und wenn es Hartz IV wird, kann ich bei der dt Rente eine schnellere Bearbeitung wegen finanzieller Notlage erwirken? Danke für Infos dazu im Voraus

10 Antworten

Leseram 30.06.2014 | 08:18
Hallo Udo, hierauf werden sie keine konkrete Anwort bekommen, da ja die DRV nicht für Ihren Lebensunterhalt verantwortlich ist so lange die "sozialmedizinischen Erhebungen" nicht beendet sind. Eine schnellere Bearbeitung wegen finanzieller Notlage bei der DRV? Glauben Sie wirklich daran? PS.: der Antrag meiner Frau aus Feb. 12 ist bereits über ein Jahr vor Gericht und das wegen solcher banalen Erkrankungen wie Polyneuropathie, erhebliche Beeinträchtigung des Bewegungsapparates inkl. Wirbelsäule und Muskeln und Hände, Arthrose der Daumengrundgelenke, der Zehgelenke, der Lumbalwirbelsäule, der Kniegelenke - Sensibilitätsstörungen der Hände und Füsse, chronischer Immunschwäche, Schädel-Hirn Trauma, erhebliche traumatische Einschränkung der HWS, Hemiparese mit motorischer Darmstörung und chronischer Obstipation u.s.w. Alles nach 5 Jahren nicht dauerhaft genug, sowas heilt doch von selbst aus ......
Klartextam 30.06.2014 | 10:15
" ich habe im Feb 2014 den EM Antrag gestellt. " Tja... Das war natürlich viel zu spät.
Erika B.am 30.06.2014 | 10:24
Hallo, bei meinem Mann lagen 13 Wochen zwischen ALG1 und der EU-Rente. Klar bekamen wir das im Nachhinein gezahlt und verrechnet, aber wir mussten uns 13 Wochen lang von Verwandten Geld leihen. GsD hatten wir solche Verwandten. Gruß Erika
Hein Blödam 30.06.2014 | 10:33
Ich bin im Oktober 2010 krank geworden, hab bis Juni 2012 Krankengeld bekommen habe aber schon im Februar 2011 die Reha beantragt (wollte die KK) und im Januar 2012 habe ich die EU-Rente beantragt. Die wurde dann im Juni 2012 für ab Juli 2012 genehmigt, so dass ich nur 1 Monat ALG I bekommen habe, ich finde man muss auch nicht alles ausreizen bis zuletzt und dann heulen, wenn es am ende nicht reicht.
Röhrleam 30.06.2014 | 11:16
" ich finde man muss auch nicht alles ausreizen bis zuletzt und dann heulen, wenn es am ende nicht reicht. " 100% Zustimmung ! Möglichst Krankengeld bis auf den letzten Tag abzocken, dann ALG I auch noch und dann nahtlos in die Rente. Selber Schuld wenn das so nicht klappt wie geplant..
Leseram 30.06.2014 | 12:33
Manche Menschen arbeiten daran und hoffen, das man vielleicht noch gesundet und arbeitsfähig wird!!! Natürlich können das andere nicht nachvollziehen, man könnte ja gleich einen Antrag auf EM-Rente stellen.
arniam 30.06.2014 | 13:45
hallo udo, krankengeld schon ausgesteuert???? Wenn nein dann aubescheinigung von deinen ärzten hollen und dann 78 wochen krankengeld holen. solltest du dies schon verbraucht haben, muss ich den anderen leider recht geben dann hast du dich verzockt.
Suseam 01.07.2014 | 09:53
Die Nahtlosigkeitsregel setzt Aussteuerung voraus. Hat sich schon irgendwas bzgl des Rentenantrages getan? GA oder so? Der Antrag wurde wirklch zu knapp gestellt, zumal man ja mit Widerspruchsverfahren und Klage rechnen muß.
Fuchsleam 01.07.2014 | 11:02
" Die Nahtlosigkeitsregel setzt Aussteuerung voraus. " und noch viele andere Dinge wie z.b. eine Arbeitsunfähigkeit über die nächsten 6 Monate hinaus und so weiter. Wird nur eine dieser vielen Bedingungen nicht erfüllt kann/darf die AfA kein ALG I nach der Nahtlosigkeitsregelung zaheln !! Hab ich selbst so erlebt.
Haidiam 01.07.2014 | 19:55
Hallo, ich habe 3 Jahre gewartet. Rente wurde dann rückwirkend bezahlt bzw. verrechnet. Leider war ich auch ohne Geld und musste mir Geld leihen um mein Lebensunterhalt zu bezahlen. Wünsche viel Glück. Haidi
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