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Experten-Antwort

EM Rente

von Maria Rein18.04.2017 | 20:06
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Hallo ich bekomme rückwirkend ab März 1016 die EM Rente Die EM Rente wurde bis 2021 gewärt. 1 Frage Ist es sinnvoll die Altersrentmit 63plus 6 Monate zu beantragen oder mit 65 Jahren 2 Frage Ich bin ich verunsichert ob es nicht besser gewesen währe ,wenn ich eine Rente wegen Behinderung 50% beantragt hätte.Ich weiss auch nicht ob der Rententräger die Information hat und braucht. Ich bin Jahrgang1955 und habe 45 Jahre gearbeitet MfG

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Rein,

die Rente wg. Erwerbsminderung ist vermutlich wg. voller EM. Ich lese heraus, dass diese als Rt. auf Dauer, also bis zur Regelaltersgrenze gezahlt wird. Zur Regelaltersgrenze wird ohnehin umgewandelt in die Altersrente.

Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren auch erfüllt haben, wäre eine Altersrente für besonders langj. Versicherte ab 63 Jahren und 6 Monaten eine mögliche Alternative.

Damit könnten Sie sich geringfügig verbessern. Genaue Zahlen erhalten Sie, wenn Sie eine Rentenauskunft für die Umwandlung in diese Altersrente vom zuständigen RV-Träger errechnen lassen.

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10 Antworten

W*lfgangam 18.04.2017 | 20:46
Hallo Maria Rein, es muss ja eine Ursache gehabt haben, dass Ihnen die EM-Rente 'aufgedrängt' worden ist - oder? Sonst hätten Sie die Wahl gehabt, einfach weiter zu arbeiten und sich den passenden Altersrentenbeginn selbst auszusuchen. Da Sie wahrscheinlich über Reha /EM festgestellt in die EM-Rente gerutscht wurden, ist die Auswahl nach späteren Altersrentenarten eher begrenzt - Ihr Versicherungsleben wurde krankheitsbedingt abgeschlossen, die EM-Rente mit einem Abschlag berechnet, der auch bei jeder Altersrente nachwirkt, vereinfacht: das wird nicht mehr als bisher mit der EM-Rente, da keine neuen Versicherungszeiten folgen. Und auch der GdB 50 ist da uninteressant - die Abschläge sind dieselben; ggf. hätte Ihre Krankenkasse mit sich reden lassen, statt der EM-Rente die Altersrente wegen GdB zu einem späteren Rentenbeginn laufen zu lassen (die sind auch nicht blöd und können rechnen, was denen da an Krankengeld/Erstattung durch die DRV verloren geht ;-)) Soweit richtig spekuliert? Gruß w.
Maria Reinam 18.04.2017 | 21:20
Ja schon es sind gesundheitliche Probleme Zur 2 Frage Ist es sinnvoll mit 63 plus 6 oder mit 65 Jahren die Altersrente zu beantragen?MfG
SuchenUndFragenam 18.04.2017 | 22:00
Hallo Frau Rein, wenn ich alles richtig verstanden habe, spielt das kaum eine Rolle: An der Höhe der Rente wird sich nichts ändern, weil Sie keine zusätzlichen Punkte erwerben, so lange sie nicht mehr arbeiten. Auch im Bezug auf Hinzuverdienstmöglichkeiten ändert sich einfach gar nichts. Mit einer Antragstellung zu 63+6 erlangen Sie lediglich den Vorteil, hundertprozentig davon ausgehen zu können, dass nicht mehr überprüft wird, ob Sie noch erwerbsunfähig sind. Aber ich glaube nicht, dass das in Ihrem Alter noch mal jemand überprüfen möchte.
Frau Biermannam 19.04.2017 | 08:02
Ein Leben lang arbeiten und dann fast weniger als H4. Da rate ich meinen Kindern, über die Grenze zu gehen. Welche, das ist egal. Es ist überall besser.
Schadeam 19.04.2017 | 08:05
Ja Frau Biermann, ist auf jeden Fall ein Supertipp: Topländer wären: Syrien, Afghanistan, Lybien, Tschetschenien oder vielleicht doch die Türkei?
MeinLebcnam 19.04.2017 | 10:17
Mit den Grenzen ist das so eine Sache, besonders die Länder die SCHADE erwähnt hat. Sie könnten vermint sein. Weniger als H4? Sellst sich die Frage haben Sie wirklich 40 Jahre in die Rentenkasse eingezahlt.
Fastrentneram 19.04.2017 | 13:25
Hoffentlich sind die Kinder von Frau Biermann nicht so dumm wie die Mutter!
Maria Reinam 19.04.2017 | 18:55
Altersrente für Schwerbehinderte.: Meine Jnformation war , Jahrgang 1955 ohne Abschläge mit 63plus9 Monate.Hätte ich bei 50% jetzt schon ohne Abzüge gehen können? Und wenn, kann ich jetzt noch etwas daran ändern können? der Bescheid ist erst ein paar Tage alt, Vielen Dank für die Antworten
KSCam 19.04.2017 | 20:03
Vor 63 + 9 (bei Schwerbehinderung) oder 63 +6 (falls 45 Arbeitsjahre) gibt es keine abschlagsfreie Altersrente. Das hat der Jahrgang 55 noch nicht erreicht (frühestens irgendwann 2018 oder 2019), deshalb gibt es momentan keine abschlagsfreie Altersrentenmöglichkeiten. Ansonsten wissen wir einfach zu wenig über Sie, das Rätseln über Alternativen sind Spekulationen die nichts bringen. So hart es klingt - die Frage nach Alternativen hätten Sie stellen müssen bevor Sie die EM Rente beantragt haben.
Maria Reinam 19.04.2017 | 20:16
Ja stimmt schon, aber es würde mich interesieren. Ich bin froh (mit einem lachenden und einem weinenden Auge) das ich nicht mehr arbeiten brauch MfG
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