Hallo Frau Rein,
die Rente wg. Erwerbsminderung ist vermutlich wg. voller EM. Ich lese heraus, dass diese als Rt. auf Dauer, also bis zur Regelaltersgrenze gezahlt wird. Zur Regelaltersgrenze wird ohnehin umgewandelt in die Altersrente.
Da Sie die Wartezeit von 45 Jahren auch erfüllt haben, wäre eine Altersrente für besonders langj. Versicherte ab 63 Jahren und 6 Monaten eine mögliche Alternative.
Damit könnten Sie sich geringfügig verbessern. Genaue Zahlen erhalten Sie, wenn Sie eine Rentenauskunft für die Umwandlung in diese Altersrente vom zuständigen RV-Träger errechnen lassen.