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EM-Rente

von reinhard23.03.2007 | 15:47
1652 Ansichten
7 Antworten

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bin z.Zt.noch in Altersteilzeit tätig (bis 31.01.2008),nun habe ich gesundheitliche Probleme mit der Bandscheibe und der Hüfte,was jedoch noch nicht operiert werden braucht.Kann ich denn ohne finanzielle Verluste aus dem Arbeitsleben ausscheiden,z.B.über eine EM-Rente und wie lange dauert solch ein Verfahren (EM-Rente)? Gruß reinhard

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Reinhard,

selbstverständlich steht es Ihnen frei, eine Rentenantrag zu stellen.

Die Bearbeitungsdauer ist von Fall zu Fall verschieden. Sie hängt maßgeblich vom Zustand des Versichertenkontos und von der Dauer der medizinischen Einschätzung ab.

6 Antworten

Antoniusam 23.03.2007 | 16:39
Mein Rentenverfahren hat inklusive Widerspruch und Klage rd. zwei Jahre gedauert.
Antoniusam 23.03.2007 | 17:37
Ja ! Entscheidend ist das Datum, an dem der Versicherungsfall eingetreten ist.
Toniam 23.03.2007 | 17:26
Wird die EM-Rente dann eigentlich rückwirkend gezahlt ??
bekissam 23.03.2007 | 21:20
Ein solcher sogenannter "Störfall" ist zwar für den Arbeitgeber etwas komplizierter, doch für die Rentenversicherung kein Problem. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird
bekissam 23.03.2007 | 21:29
Eine Rente aus eigener Versicherung wird von dem Kalendermonat an geleistet, zu dessen Beginn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente erfüllt sind, wenn die Rente bis zum Ende des dritten Kalendermonats nach Ablauf des Monats beantragt wird, in dem die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Bei späterer Antragstellung wird eine Rente aus eigener Versicherung von dem Kalendermonat an geleistet, in dem die Rente beantragt wird.
skatam 24.03.2007 | 12:48
herr reinhard, außerdem stehen ihnen noch Verzugszinsen zu. 3% bin mir aber nichtb sicher.. mfg skat
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