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EM Rente

von Walter23.07.2008 | 07:47
1170 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe letztes Jahr einen Antrag auf EM - Rente gestellt, der abgelehnt wurde. Nach meinem Widerspruch wurde ich in REHA geschickt, die vor fast zwei Monaten zu Ende ging. Mir wurde von der REHA-Klinik ein Bericht zugeschickt, aus dem hervorgeht, das ich sowohl in meinem Beruf als auch auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden täglich arbeiten kann. Ich gehe davon aus, das ich nun mit der Erwerbsminderungsrente rechnen darf. Lässt sich ein allgemeiner Zeitrahmen nennen, in dem ich auf Nachricht von der Deutschen Rentenversicherung hoffen darf oder sollte ich einfach mal nachfragen. Ich bin seit fast einem Jahr ohne jegliches Einkommen. Meine Lebensgefährtin verdient gerade so viel, das unser Existenzminimum gedeckt ist. Danke für Ihre Antwort!

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob der Entlassungsbericht von der Rentensachbearbeitung genauso angesehen wird, wie Sie meinen, sollten Sie direkt bei dieser anfragen.

5 Antworten

Hellseheram 23.07.2008 | 08:00
Das Orakel sagt, es wird Ihnen am Tag des 12. August im Jahre des Herrn 2008 eine Rente wegen Erwerbsminderung bewilligt. Das Orakel sagt weiter, dass Ihnen 1.342,83 € zu Teil werden. Der Bescheid wird aud weißem Papier mit schwarzen Buchstaben gedruckt werden. Ihnen und Ihrer Lebensgefährtin wird also unendliches Glück zu Teil werden. Es grüßt aus dem Jenseits, Das ORAKEL
Jonasam 23.07.2008 | 07:59
Hallo Walter! Einen genauen Zeitrahmen über die Bearbeitungsdauer gibt es nicht. Rufen Sie Ihren RV-Träger aber unverzüglich an, und fragen Sie nach dem Stand der Angelegenheit. Durch den Entlassungsbericht kann der RV-Träger recht kurzfristig über Ihren Antrag entscheiden, es sei denn, der Widerspruch soll zurückgewiesen werden. Das dauert länger, da die Akte dann zum Widerspruchsausschuss muss. Aber wenn im Entlassungsbericht steht, dass Sie im letzten Beruf und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt weniger als 3 Stunden arbeiten können, dann gehe ich mal davon aus, dass dem Widerspruch abgeholfen wird. MfG Jonas
Ypsilonam 23.07.2008 | 11:54
Der Meinung war ich auch das der Entlassungsbericht ausreicht.Aber der wird schön im Archiv der DRV abgelegt und ein erneuter Rentenantrag wird fällig. Da muß man ja nicht soviel nachzahlen,sagte die Chefin meiner Krankenkasse die davon auch sehr überascht war.
Rosannaam 23.07.2008 | 12:18
Ja, ja, die Chefin der KK wird´s ja wohl wissen. Die KK sind doch froh über jeden Arbeitsunfähigen, der Rente bekommt, damit er aus dem Leistungsbezug rausfällt! Im Ernst: Das, was im Entlassungsbericht nach der Reha-Maßnahme als Leistungsvermögen angegeben wird, wird gerade während eines laufenden Widerspruchsverfahrens (s. Beitrag v. @Walter) nochmals ärztlicherseits von der DRV überprüft und landet nicht ungelesen im Archiv. Wenn also noch nicht über den Widerspruch entschieden worden ist, liegt vielleicht gerade jetzt der EB beim Ärztl. Dienst!? Wer weiß....
Walteram 23.07.2008 | 13:38
@Alle außer Hellseher Danke für Ihre Informationen. Werde also bei der Rentenversicherung mal nachfragen. @Hellseher Ihre dümmlichen Sprüche sollten Sie sich in Zukunft sparen.
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