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Experten-Antwort

EM Rente

von Jupp04.02.2018 | 11:02
549 Ansichten
4 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine kurze Frage vielleicht weis irgendeiner was darüber. Ich bin 60J.nach 18 Monaten Krankengeld nun ALG1 bis Juli 2019. Wurde von 2 Fachärzten-Gutachten auf dem allg. Arbeitsmarkt unter 3Std. bewertet. ( Psycho und Diabetologe). Ich dachte das wars. nun hab ich Post von der DRV bekommen:soll zu Psychologischen Untersuchung kommen. Sind den Gutachten von Fachärzten nichts wert bei der DRV? Schönen Sonntag euch allen. mfg Jupp

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Jupp,

das abschließende Votum wird vom sozialmedizinischen Dienst Ihres Rentenversicherungsträgers getroffen.

Die von Ihnen eingereichten Gutachten werden aber auch beachtet.

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3 Antworten

Fortitude oneam 04.02.2018 | 11:44
Hallo Jupp, der ÄD der AfA (Gutachten) hat nichts mit der DRV ( sozialmedizinischen Dienst der DRV, Gutachten, ect.) zu tun. Normalerweise wird Ihr ALG 1 gestrichen, da Sie nicht mehr vermittelt werden können. Der ÄD hat Sie ja unter 3 Stunden eingestuft. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Schorscham 04.02.2018 | 12:04
Ihre Fachärzte mögen vielleicht gute Mediziner sein und beurteilen können, ob eine (vorübergehende) Arbeitsunfähigkeit besteht. Deshalb muss aber noch lange keine rentenrelevante Erwerbsminderung vorliegen. Deshalb ist die DRV durchaus dazu berechtigt, die Erwerbsfähigkeit nach eigenen Regeln festzustellen. (Zumal die eigenen behandelnden Ärzte nie ganz unbefangen sind, weil sie ihre "Kunden" ja schließlich nicht verärgern wollen.) Die vorgelegten Facharzt-Gutachten werden bei der Entscheidungsfindung aber mit berücksichtigt. MfG
Holgeram 04.02.2018 | 14:24
Jupp
Hallo Jupp, der ÄD der AfA (Gutachten) hat nichts mit der DRV ( sozialmedizinischen Dienst der DRV, Gutachten, ect.) zu tun. Normalerweise wird Ihr ALG 1 gestrichen, da Sie nicht mehr vermittelt werden können. Der ÄD hat Sie ja unter 3 Stunden eingestuft. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Hallo Schon mal was von der Nahtlosigkeit gehört? Auch wenn der ÄD jemanden unter 3 Stunden einstuft bekommt man ALG 1 . Man braucht nicht mal arbeitslos zu sein. Aber man wird von der Agentur aufgefordert innerhalb einer bestimmten Zeit einen EM Antrag zu stellen und solange nicht entschieden ist wird nach Nahlosigkeit gezahlt.
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