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Experten-Antwort

em-rente

von Rolli06.10.2011 | 19:47
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Sehr geehrte Experten, ich habe eine Frage zu meinem Sachverhalt, ich bin 1952 geboren und zur Zeit noch im ALG I-Bezug, ich hatte ein sozialgerichtliches EM-Rentenverfahren laufen und hatte hier einen bereits anberaumten SG-Gerichtstermin, da ich gleichzeitig ein SG-Verfahren für die Zuerkennung des >>>>GdB`s 50 hatte und mir hier vor diesem anberaumten Renten-SG-Termin mitgeteilt wurde, dass ich einen GdB 50 erhalten, habe ich das EM-Renten-SG-Verfahren zurückgenommen, so dass dieser anberaumter SG-Termin für mein Rentenstreitverfahren durch meine Rücknahme storniert wurde, nun habe ich durch das andere SchwbG-Vefahren eine Nachricht erhalten, dass das Vers.amt Berufung eingelegt hat, da es nicht meinen GdB von 50 akzeptiert, natürlich gehe ich in Berufung. Da ich mich bisher in beiden Angelegenheiten selbst vertreten habe, wäre es mir jetzt sehr wichtig wenn sie mir sagen könnten, wie ich es anstellen kann, dass ich wieder mein SG- EM-Rentenverfahren aufnehmen kann, denn es könnte ja sein, dass die Berufung des Vers.amtes Recht erhält und ich dann nicht mehr den GdB 50 besitze. Ich wäre ihnen wirklich sehr dankbar wenn sie mit hier einen Tip bzwl. Rat geben könnten. Danke im Voraus Rolli

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Rolli,

durch die Rücknahme ist das Klageverfahren erledigt. Für Sie bleibt die Möglichkeit der erneuten Antragsstellung. Über das Widerspruchsverfahren könnte dann der Klageweg erneut beschritten werden.

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4 Antworten

Hugoam 06.10.2011 | 19:54
Irgendwie verstehe ich das nicht. Sie ziehen eine Klage auf EM-Rente vor dem SG zurück,nur weil man Ihnen einen GdB zuerkannt hat?
Simone52am 06.10.2011 | 20:11
Hallo! Also alleine würde ich nichts unternehmen! Schalten Sie wenigstens eine Sozialverband ein z.b. VdK die können sich Ihren Fall genau anschauen und Ihnen auch erklären was machbar ist und wie eben der Ablauf ist! Die kennen sich in solchen Sachen bestens aus! MfG
Schadeam 07.10.2011 | 07:59
Wenn Sie Ihre Klage wg der EM Rente zurückgezogen haben, wird das Klageverfahren wohl beendet sein. Dann können Sie allenfalls einen neuen EM Rentenantrag stellen und in diesem Begründen was sich seit der Ablehnung verschlechtert hat oder dort falsch bewertet wurde. Nachdem allerdings die EM und die Schwerbehinderung völlig verschieden definierte Begriffe sind, kann ich die Klagerücknahme nicht verstehen. Denn selbst wenn Sie zu 100% SB wären, bräuchten Sie nicht unbedingt erwerbsgemindert im Sinne der Rentenversicherung sein. Es gibt z.B. Blinde und Rollstuhlfahrer die in Vollzeit arbeiten können. Möglicherweise haben Sie damit ein wunderschönes Eigentor erzielt.
Sozialröchler?am 08.10.2011 | 19:34
Durch die Rücknahme der Klage haben Sie den ablehnenden Bescheid bindend werden lassen. Klüger wäre es gewesen, die Vertagung der Entscheidung zu beantragen, bis die Entscheidung über Schwerbehinderteneigenschaft bindend und rechtswirksam geworden wäre. Es besteht aber die Möglichkeit, einen neuen Rentenantrag zu stellen. Damit ergibt sich allerdings, selbst bei einer Bewilligung der Rente, ein späterer Rentenbeginn. Man kann sich zwar selbst im sozialgerichtlichen Verfahren vertreten, sollte sich aber dann auch vorher bei wichtigen Entscheidungen Rechtsrat, z. B. hier im Forum, einholen. Hinterher ist das "etwas" schlecht.
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