Hallo Felix57,
Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit werden in der Regel für einen festgelegten Zeitraum gezahlt. Wenn es aber unwahrscheinlich ist, dass die Erwerbsminderung behoben werden kann und der Rentenanspruch unabhängig von der Arbeitsmarktlage besteht,wird die Rente unbefristet geleistet.
Eine befristete Rente wegen Erwerbsminderung beginnt frühestens nach dem siebten Kalendermonat nach Eintritt der Erwerbsminderung.