Hallo Jupp,
Renten werden befristet, wenn die Erwerbsminderung voraussichtlich nicht von Dauer ist. Damit fällt der Versicherte voraussichtlich nicht dauerhaft in den versicherungsrechtlichen Leistungsbereich der Rentenversicherung. Mit dem späteren Rentenbeginn bei befristeten wollte der Gesetzgeber laut Gesetzesbegründung insoweit eine Risikoverteilung zwischen der Krankenversicherung und der Rentenversicherung vornehmen.
Im Übrigen können befristete Renten wegen voller Erwerbsminderung seit Ende 2016 auch vor dem 7. Kalendermonat (nach Eintritt des Leistungsfalls) beginnen, wenn infolge der Feststellung der Erwerbsminderung ein Anspruch auf Arbeitslosengeld entfällt oder nach der Feststellung ein Anspruch auf Krankengeld oder Krankentagegeld endet.