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Zur Experten-Antwort springenHallo, Emily,
Wir schließen uns den Ausführungen, besonders von "Nahla", an. Diesen komplexen und individuellen Sachverhalt hier allerdings abschließen zu können ist nur schwer möglich. Sie müssen sich zunächst entscheiden, ob sie mit der Ablehnung einverstanden sind oder nicht. Wenn nicht, sollten Sie fristgemäß Widerspruch einlegen. Diesen könne Sie selbst schriftlich formulieren oder mündlich zur Niederschrift z.B. bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung aufnehmen lassen. Ferner haben Sie natürlich die Möglichkeit einen Rechtsbeistand Ihrer Wahl zu Rate zu ziehen, welcher Sie in dieser Angelegenheit vertreten kann. Setzen Sie sich ggf. auch mit dem zuständigen Jobcenter in Verbindung und teilen sie dort den Sachstand des Verfahrens mit.
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