Hallo Frank Schmidt,
bei Erfüllung der Voraussetzungen wäre es möglich auch eine vorgezogene Altersrente in Anspruch zu nehmen. Bei vorzeitiger Inanspruchnahme dürfen Sie jedoch, genau wie bei der Rente wegen voller Erwerbsminderung, maximal 6300 € jährlich hinzuverdienen. Erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze sind Sie nicht mehr an diese Hinzuverdienstgrenze gebunden (vgl. § 34 SGB VI).