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Experten-Antwort

EM-Rente rückwirkend, wann endet Arbeitsvertrag

von Martina Sebastian25.02.2015 | 12:16
2060 Ansichten
6 Antworten

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Hallo, ich habe in 2014 einen Antrag auf volle EM-Rente gestellt (vorher Teilrente), da ich meine Tätigkeit nicht mehr ausüben kann. Mein Arbeitsvertrag besteht noch (nicht gekündigt). Wann endet mein Arbeitsverhältnis, im Arbeitsvertrag steht automatisch mit 65 Jahren. Den Rentenbescheid habe ich im Januar 2015 erhalten rückwirkend zum 01.06.2014. Was ist mit meinem nicht genommenen Urlaub und der entsprechenden Zahlung des Urlaubsgeldes. Ich bin zu 50 % schwerbehindert. Arbeitgeber ist informiert und der Meinung, der Arbeitsvertrag endet nicht 1 Monat nach Zugang des Rentenbescheids und ich habe keinen Anspruch auf Abgeltung des Urlaubs. Danke für die Antworten

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2
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Tag Frau Sebastian,

Ihre Fragen zu den Auswirkungen der Bewilligung einer Rente wegen voller Erwerbsminderung auf Ihr Arbeitsverhältnis bzw. die sich daraus noch ergebenden Ansprüchen auf Urlaub und Urlaubsgeld sind sehr interessant.

Allerdings handelt es sich dabei, wie bereits von RSS angemerkt, um Fragen zum Arbeitsrecht. Sie sollten sich deshalb damit auch an die fachkundigen Ansprechpartner wenden. Diese wurden auch schon genannt (z.B. Betriebs-/Personalrat, Personalabteilung, Fachanwalt für Arbeitsrecht, usw.)

Expertenantwort · 2Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Sebastian,

da laut Ihrer Antwort bei Ihrem Arbeitgeber weder ein Betriebs-/Personalrat existiert noch die Personalabteilung auskunftswillig ist, sollten Sie sich deshalb damit auch an anderweitige fachkundige Ansprechpartner wenden (z.B. einen Fachanwalt für Arbeitsrecht / eine Fachanwältin für Arbeitsrecht, Gewerkschaften, etc.).

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4 Antworten

RSSam 25.02.2015 | 12:26
Das sind alles arbeitsrechtliche Fragen, die entweder aus dem Arbeitsvertrag (scheinbar nicht) oder aus dem (Mantel-)Tarifvertrag entnommen werden können. Niemand in diesem Forum wird Ihnen eine sichere Auskunft - zu Ihrem Fall - geben können. Sie sollten sich an den Betriebsrat oder zumindest an die Personalabteilung wenden.
PXYam 25.02.2015 | 16:24
Hallo, ist die Rente befristet oder unbefristet. Ein Arbeitsverhältnis endet nur durch Kündigung. Ihr Arbeitgeber hat Unrecht. Urlaubsgeld bis zur Kündigung. Alles weitere im Forum für Arbeitsrecht http://www.arbeitsrecht.de/forum/arbeitsrecht/
W*lfgangam 25.02.2015 | 21:17
Hallo Martina Sebastian, bei Bewilligung einer vollen EM-Rente _auf Dauer_ endet z. B. im öff. Dienst der Arbeitsvertrag mit Ablauf des Monats der Bekanntgabe des Rentenbescheides von der DRV an Sie. Sie müssten daher zunächst nachschauen, ob/welcher Tarifvertrag für Sie gilt und die entsprechenden Regelungen bei dieser Rentenart abgleichen. Wenn Sie nur eine _befristete_ volle EM-Rente bekommen haben, sieht es wieder anders aus - das (tarifliche) Arbeitsverhältnis besteht weiter und noch existierende Ansprüche werden auf Tag X verschoben/dann beurteilt. Gruß w.
Martina Sebastian am 26.02.2015 | 13:06
Wir haben keinen Betriebs- oder Personalrat, Gründung wurde vom AG unterbunden. Der Personalchef lehnt die Abgleichung des Urlaubs ab, da das AV noch besteht.
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