Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenKonkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend geprüft und beantwortet werden.
Nach Ihren eigenen Angaben haben Sie
- eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt
- einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt (ein schriftlicher Bescheid liegt Ihnen noch nicht vor)
- einen Antrag auf LTA gestellt (Grundbescheid liegt vor, Bescheid über eine konkrete Leistung liegt noch nicht vor)
- könnten Sie sich einen Arbeitsplatz in Teilzeit vorstellen
Ihr erster Ansprechpartner / Ihre erste Ansprechpartnerin im LTA-Verfahren ist zunächst immer der / die für Sie zuständige Reha-Fachberater(-in).
Sie sollten umgehend einen Beratungstermin vereinbaren, damit das „Zusammenspiel der unterschiedlichen Varianten“ und Ihre Fragen ausführlich besprochen werden können. Sofern Sie sich nicht nur auf mündliche Aussagen verlassen möchten, können Sie - danach - natürlich auch um schriftliche Mitteilungen oder einen Bescheid bitten.
Ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, aber z. B. nicht, wenn noch ein Krankengeldanspruch besteht.
Sie können selbstverständlich auch „vorsorglich“ einen schriftlichen Antrag auf Zwischenübergangsgeld stellen.
Können aus Gründen, die nicht vom Leistungsempfänger zu vertreten sind, die im Rehabilitationsprozess erforderlichen einzelnen Leistungsabschnitte nicht unmittelbar aufeinanderfolgen, besteht ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld, wenn
- Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht
oder
eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann (Arbeitslosigkeit).
Sie sollten sich auf jeden Fall schon jetzt um eine soziale Absicherung nach Auslaufen Ihres Arbeitslosengeldes kümmern!
Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.
Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.
Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.
Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.
Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.
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