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Experten-Antwort

EM Rente und LTA

von 198008.10.2020 | 08:38
334 Ansichten
3 Antworten

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Guten Tag, ich habe einen Antrag auf EM Rente gestellt. Parallel dazu einen Antrag auf LTA, der dem Grunde nach bewilligt ist. Medizinische Reha (mit Übergangsgeld) wurde bereits durchgeführt. Lt. telefonischer Auskunft meiner EM Rentensachbearbeiterin, hat der Bescheiddezernent eine Teilweise Erwerbsminderung festgestellt. Jedoch habe ich keinen Bescheid oder etwas schriftliches hierüber. Man wolle die LTA abwarten, ob nicht eine Volle Erwerbsminderung vorliegt. Lt. Rehaberaterin soll ich jetzt eine Kaufmännische Anpassungsqualifizierung machen, die in Teilzeit beginnt und suxessive auf Vollzeit übergeht. Ich solle auf keinen Fall einen Leidensgerechteren Job annehmen (obwohl dies im LTA Bescheid steht) und hätte auch keinen Anspruch auf Zwischenübergangsgeld, vor antritt der Maßnahme, was ja nicht stimmt, da ich bei der Med. Reha bereits Übergangsgeld bzogen hatte. Kann ich mit einem Zwischenbescheid bzgl. der EM Rente rechnen, aus dem hervorgeht, dass ich als Erwerbsgemindert eingestuft bin? Kann die Maßnahme dazu führen, dass man mich doch wieder als Vollzeit erwerbstätig einstuft und ich somit meinen Gesundheitszustand wieder aufs Spiel setze? Falls ich eine Jobzusage (50%Teilzeit) erhalte, soll ich den dann absagen und lieber die Maßnahme durchführen? Oder wäre es besser dem Bescheid bzgl. LTA zu wiedersprechen, damit die Teilweise EM Rente + Teilzeit Job zum Zuge kommt. Vielen Dank.

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 09.10.2020 | 09:20

Konkrete Einzelfälle können in diesem Forum leider nicht umfassend geprüft und beantwortet werden.

Nach Ihren eigenen Angaben haben Sie

- eine Leistung zur medizinischen Rehabilitation durchgeführt

- einen Antrag auf Rente wegen Erwerbsminderung gestellt (ein schriftlicher Bescheid liegt Ihnen noch nicht vor)

- einen Antrag auf LTA gestellt (Grundbescheid liegt vor, Bescheid über eine konkrete Leistung liegt noch nicht vor)

- könnten Sie sich einen Arbeitsplatz in Teilzeit vorstellen

Ihr erster Ansprechpartner / Ihre erste Ansprechpartnerin im LTA-Verfahren ist zunächst immer der / die für Sie zuständige Reha-Fachberater(-in).

Sie sollten umgehend einen Beratungstermin vereinbaren, damit das „Zusammenspiel der unterschiedlichen Varianten“ und Ihre Fragen ausführlich besprochen werden können. Sofern Sie sich nicht nur auf mündliche Aussagen verlassen möchten, können Sie - danach - natürlich auch um schriftliche Mitteilungen oder einen Bescheid bitten.

Ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld kann unter bestimmten Voraussetzungen bestehen, aber z. B. nicht, wenn noch ein Krankengeldanspruch besteht.

Sie können selbstverständlich auch „vorsorglich“ einen schriftlichen Antrag auf Zwischenübergangsgeld stellen.

Experten-Antwortam 09.10.2020 | 11:38

Können aus Gründen, die nicht vom Leistungsempfänger zu vertreten sind, die im Rehabilitationsprozess erforderlichen einzelnen Leistungsabschnitte nicht unmittelbar aufeinanderfolgen, besteht ein Anspruch auf Zwischenübergangsgeld, wenn

- Arbeitsunfähigkeit vorliegt und ein Anspruch auf Krankengeld nicht mehr besteht

oder

eine zumutbare Beschäftigung nicht vermittelt werden kann (Arbeitslosigkeit).

Sie sollten sich auf jeden Fall schon jetzt um eine soziale Absicherung nach Auslaufen Ihres Arbeitslosengeldes kümmern!

1 Antworten

1980am 09.10.2020 | 11:08
Hallo, vielen Dank für die Expertenantwort. Eine Rückfrage bzgl. des Anspruches auf Zwischenübergangsgeld habe ich noch: Ich bin aus der Rehaklinik (Medizinische Reha) als Arbeitsfähig von 3 bis unter 6 Stunden entlassen worden. Aktuell beziehe ich ALG 1 welches nächsten Monat ausläuft. Restanspruch auf Krankengeld besteht. Bezieht sich Ihre Antwort auf die Annahme, dass ich aktuell Krankengeld beziehe oder das grundsätzlich Krankengeldanspruch besteht? Vielen Dank nochmal. MfG
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