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Experten-Antwort

EM Rente und Reha

von Martha05.11.2015 | 12:13
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Ich bin zur Zeit verunsichert. Folgender Fall ich habe eine halbe EM Rente bis zur Altersrente, diese Rente wurde in eine volle EM Rente bis 2017 umgewandelt. Da es mir gesundheitlich immer schlechter geht und meine letzte Reha 5 Jahre her ist, habe ich einen Antrag gestellt. Die Reha wurde bewilligt. Geht die DRV davon aus, dass ich nach der Reha wieder arbeitsfähig bin, muss ich um meine EM Rente fürchten, für die ich 5 Jahre gekämpft habe. LG Martha

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Der §10 SGB VI definiert die persönlichen Voraussetzungen für eine Rehabilitationsleistung so:“…bei denen voraussichtlich bei geminderter Erwerbsfähigkeit die Leistungsfähigkeit wesentlich gebessert oder wiederhergestellt wird oder hierdurch deren wesentliche Verschlechterung abgewendet werden kann.“ Ihr Rentenversicherungsträger muss zumindest von diesen Erfolgsaussichten ausgehen. Der tatsächliche Ausgang wird erst am Ende der Maßnahme feststehen. Ziel der Reha-Leistung ist doch aber eindeutig die Wiederherstellung / Verbesserung Ihrer Leistungsfähigkeit. Zum Antritt dieser Maßnahme wird man Sie jedoch nicht zwingen.

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6 Antworten

KSCam 05.11.2015 | 12:31
Und wer im Forum soll Ihnen das nun beantworten können? Wer soll wissen wovon die DRV in Ihrem Einzelfall ausgeht. Sie haben die Reha beantragt - und ne Reha beantragt man mit dem Ziel, dass es einem nachher wieder besser geht, oder? Mit dem Antrag auf Reha bekunden Sie selbst, dass Sie die Chance sehen nach der Reha nicht mehr (voll) erwerbsgemindert zu sein. Sonst wäre doch der Antrag sinnlos gewesen? Wenn die Reha erfolgreich ist, kann alles passieren. Das müssen Sie abwarten. PS: Manchmal wäre es vielleicht besser vorher zu überlegen bevor man irgendwelche Anträge stellt. Aber ich will Ihnen keine Angst machen, wie gesagt, was konkret passiert weiß keiner.
???am 05.11.2015 | 13:16
Allein die Tatsache, dass Sie Ihre Rente nur auf Zeit bekommen, zeigt, dass die DRV schon der Meinung ist, das sich Ihr Gesundheitszustand noch bessern kann. Durch die Bewilligung der Kur versucht man natürlich, dieses Ziel zu erreichen. Wie wahrscheinlich das ist, steht wieder auf einem anderen Blatt. Die DRV geht jedenfalls nicht automatisch davon aus, dass Sie nach der Kur wieder voll einsatzfähig sind. Bei dieser Einschätzung hätten Sie keine Rente bekommen sondern gleich eine Kur. "Wunderheilungen" während einer Reha sind außerdem relativ selten, auch wenn man beim Lesen in diesem Forum manchmal einen anderen Eindruck hat. Aber hier landen nur die "Problemfälle". Die vielen, die auf Kur gehen ohne dass es irgendeine Auswirkung auf ihre Rente hat, die schreiben hier nicht. Von daher, machen Sie sich nicht zu viele Sorgen und gehen Sie davon aus, dass Sie zur überwiegenden Mehrheit gehören und unproblematisch Ihre Rente weiterbekommen.
Schorscham 05.11.2015 | 14:05
Am Reha-Ende wird vom medizinischen Personal unter Mitwirkung der verantwortlichen Physiotherapeuten und Psychologen zunächst ein vorläufiger- und etwas später ein ausführlicher Entlassungsbericht erstellt. Erfahrungsgemäß sind sowohl die Ärzte als auch deren Hilfspersonal ziemlich ehrgeizig und versuchen daher verständlicherweise, den Reha-Erfolg so positiv wie möglich darzustellen. Das gilt natürlich auch für die Beurteilung Ihres beruflichen Leistungsvermögens. Manche Ärzte sind dabei eher etwas zurückhaltend, während andere nicht gerade zimperlich sind. Möglich ist Vieles und deshalb werde ich als BU-Rentner ohne Not keine stationäre Reha-Maßnahme mehr beantragen. Zumal ich meine erforderliche (ambulante) Krankengymnastik schon jahrelang problemlos von meiner Krankenkasse verordnet bekomme. ;-)
Marthaam 05.11.2015 | 14:44
Danke für die vielfältigen Antworten. Es gibt ja auch noch die Möglichkeit zur Vermeidung der Pflegebedürftigkeit und Erhaltung der Selbständigkeit. Daher die Reha. LG Martha
Marthaam 09.11.2015 | 09:13
Hallo Schorsch, ich bekomme auch schon seit Jahren KG außerhalb des Regelfalls. Ich habe mir meinen Rehabericht von vor 5 Jahren durchgelesen. Obwohl ich seinerzeit schon nur eine halbe Stelle hatte, weil ich mehr Stunden nicht arbeiten konnte und ich AU für diesen Arbeitsplatz entlassen wurde, stand in dem Bericht, dass ich Vollschichtig arbeiten könne. Natürlich mit erheblichen Einschränkungen, in der Reha war bekannt, dass ich einen Antrag auf EM Rente stellen werde. Hilfreich war dieser Bericht zu keiner Zeit, ich weiß was ich nun zu tun habe. LG Martha
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