Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

EM-Rente und Rentenanwartschaft

von Frank E.24.03.2015 | 15:44
740 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo liebe Experten, in meiner letzten Wartezeitauskunft der DRV vom Juni 2013, die mir meinen Versicherungsverlauf bis Anfang Januar 2013 ausweist, wurde ich informiert, dass mir neben dem richtigen Alter noch 10 Monate fehlen, um die Altersrente für langjährig Versicherte erhalten zu können (also jene, die man nach 35 Beitragsjahren in Anspruch nehmen kann). Nach dem Januar 2013 bis heute erhielt und erhalte ich verschiedene Einkünfte (Krankengeld, Gehalt, ALG I), aus denen durchgängig Rentenversicherungsbeiträge abgeführt wurden. Damit sollte eigentlich die Wartezeit für die o.g. Rente erfüllt sein. Aber: Zwischenzeitlich stellte ich Ende September 2013 einen Antrag auf EM-Rente, der, wie auch mein Widerspruch, abgelehnt wurde. Daraufhin klagte ich vor dem Sozialgericht. Nun könnte es sein, dass mir eine Teil-EM-Rente in den nächsten Tagen vom Gericht zugesprochen wird, entweder rückwirkend ab Antragstellung oder ab dem Tag des "Richterspruchs". Meine Frage: Zählen für den Anspruch auf die Altersrente für langjährig Versicherte die o.g. Einkünfte/Zeiten, aus denen ja jeweils auch die Rentenversicherung "gespeist" wurden, trotz eventuell gewährter Teil-EM-Rente? Oder könnte es bei gewährter Teil-EM-Rente bedeuten, dass alles, was nach September 2013 in meine Rentenversicherung geflossen ist, nicht mehr als Beitragszeit gilt? Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von W*lfgang kann ich nur zustimmen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

1 Antworten

W*lfgangam 24.03.2015 | 19:08
Hallo Frank E., alle rentenrechtlichen Zeiten, die nach Festlegung des med. Leistungsfalls für eine (Teil)EM liegen, werden bei einem späteren Rentenfall/Alter zu den dann erforderlichen Wartezeiten dazugerechnet. Grundsätzlich zählt sogar allein schon die Rentenbezugszeit der EM (egal ob voll oder teil) bis 60/62 zu den 35 Jahren mit. Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026