Hallo Nicole83,
wenn Sie bereits eine Erwerbsminderungsrente beziehen und dann in einem Versorgungsausgleichsverfahren einen Malus erhalten, wird Ihre Rente grundsätzlich ab dem Folgemonat der Rechtskraft des Beschlusses über den Versorgungsausgleich gekürzt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung