Hallo Ratlos,
ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente geleistet wird, ist eine medizinische Fragestellung, welche durch den Gutachter der Deutschen Rentenversicherung festgelegt wird.
Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, dann reichen Sie Widerspruch ein und
fordern ggf. über Ihren Arzt das im Rentenverfahren angefertigte Gutachten an.