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Experten-Antwort

EM-Rente: Wann Neuantrag nach Antragsrücknahme

von Ratlos 24.06.2017 | 10:19
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Ich habe mehrfach deutlich geschrieben, dass ich noch mindestens drei aber weniger als 6 Stunden täglich arbeiten kann. Mein Arbeitgeber hat bestätigt, dass er mich dann weiter beschäftigen würde. Jetzt habe ich den Rentenbescheid erhalten, statt der geplanten teilweisen Erwerbsminderungsrente wurde die volle Rente gewährt mit der Folge, dass ich auf grund von tarifrechtlichen Bestimmungen jetzt meinen Arbeitsplatz verliere. Der finanzielle Supergau. Abgesehen davon, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass dies im Sinne des Sozialstaates ist, stelle ich mir die Frage, wann ich einen neuen Antrag stellen kann, wenn ich innerhalb der Widerspruchsfrist meinen Antrag zurückziehe.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ratlos,

ob eine volle oder teilweise Erwerbsminderungsrente geleistet wird, ist eine medizinische Fragestellung, welche durch den Gutachter der Deutschen Rentenversicherung festgelegt wird.

Wenn Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden sind, dann reichen Sie Widerspruch ein und

fordern ggf. über Ihren Arzt das im Rentenverfahren angefertigte Gutachten an.

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11 Antworten

Fastrentneram 24.06.2017 | 11:21
Ein Neuantrag macht doch nur Sinn, wenn sich Ihr Gesundheitszustand verbessert hat. Ob und wann, ist eine medizinische Entscheidung und wird hier im Forum nicht beantwortet werden können. Sie sollten diesbezüglich Ihre Ärzte konsultieren. Im Übrigen können Sie auch arbeiten gehen. Sollten Sie die erlaubten Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, entfällt in der Regel auch Ihr Rentenanspruch. Vermutlich schätzen die Ärzte Ihren Gesundheitszustand aber anders ein als Sie. Einen Widerspruch gegen eine bewilligte volle EM-Rente halte ich daher für sehr riskant!
Fastrentneram 24.06.2017 | 12:15
Es gibt keine Frist! Aber Sie sollten sich durchaus fragen, warum ein Neuantrag ein anderes Ergebnis bringen sollte, wenn sich Ihr Gesundheitszustand nicht verändert hat. Diesbezüglich kann ich Ihre Gedanken nicht nachvollziehen. Der Experte wird Ihnen erst Montag antworten, aber ich kann Ihnen jetzt schon sagen, dass er keine befriedigende Antwort für Sie haben wird!
Fortitude oneam 24.06.2017 | 12:27
Hallo Ratlos, die meisten meinen Sie könnten Ihre EMR (teil/voll) selbst aussuchen. Das Leben ist kein Wunschkonzert und es obliegt immer noch dem medizinischen Dienst der DRV. Ihre Leistungsfähigkeit wurde unter 3 Stunden, also voll erwerbsgemindert eingestuft. Sie wissen doch am besten wie krank Sie sind Wenn Sie nicht damit einverstanden sind, dann lassen Sie sich Akteneinsicht gewähren, wie es dazu gekommen ist. Legen Sie Widerspruch ein und nehmen Sie sich einen Fachanwalt.
KSCam 24.06.2017 | 12:16
Sie können den Antrag natürlich zurückziehen und die DRV braucht Ihnen dann zunächst mal keine Rente zu zahlen. Aber von was leben Sie dann? Reicht Ihnen der Lohn für 3-6 Stunden ohne zusätzliche Rente? Mit Krankenkasse und Arbeitsamt werden Sie Probleme bekommen, wenn Sie den bewilligten Antrag zurückziehen, die werden Ihnen wohl nichts zahlen. Aber wenn Sie wieder arbeiten ist es ja egal wie Kasse und Arbeitsamt reagieren, dann erhalten Sie Lohn. Ich würde auch vorschlagen, dass Sie bei Ihrem Arbeitgeber 3- 6 Stunden arbeiten, dies der DRV mitteilen und dann eine entsprechende Teilrente beziehen. Blöd natürlich wenn der Arbeitgeber Ihnen gar keine Teilzeitarbeit anbieten würde.......dann brauchen Sie eben woanders einen Job..... Was meinen denn Ihre Ärzte zu der bewilligten vollen EM Rente? Sind die auch "aus allen Wolken gefallen"? Oder halten die die DRV Entscheidung für realistisch und korrekt?
Ratlos am 24.06.2017 | 12:44
Zitat von KSC anzeigen
" Alle, sowohl ich selbst als auch Familienangehörige, Kollegen, Ärzte, Betriebsarzt und BEM-Stelle meines Arbeitgebers sind aus allen Wolken gefallen: "Die haben sich bestimmt vertan" war einer der harmlosen Kommentare. Das ist jetzt keine Schönrederei. Ich habe den Antrag in diesem Jahr gestellt. Der Bescheid lautet drei Jahre rückwirkend, obwohl ich in dieser Zeit Vollzeit arbeiten gegangen bin. Es gab keine Aufforderung zur Reha, keine Untersuchung etc. Natürlich bedeutet eine Reduzierung der Arbeitszeit auch eine deutliche Reduzierung des Entgelts. Aber ich reduziere ja nicht aus Lust und Laune, sondern weil es Vollzeit nicht mehr geht. Bisher war ich der Meinung, die teilweise Erwerbsminderungsrente wäre dazu da, diesen Einkommensverlust zumindest teilweise aufzufangen. Im Moment tendiere ich dazu, den Antrag zurückzunehmen und dann in einigen Monaten mit Hilfe eines Rechtsbeistands erneut zu stellen. Denn wenn ich wieder hoch ein liege und diese abgelehnt wird, bin ich meinen Job los. Dann wäre ich sofort ein Grundsicherungsfall.
Ratlos am 24.06.2017 | 12:47
Entschuldigung, gemeint war: wenn ich Widerspruch einlege
Ratlos am 24.06.2017 | 12:56
Hallo Fortitude, Wenn ich davon ausginge, dass das Leben ein Wunschkonzert sei, würde ich mir Gesundheit und nicht teilweise Erwerbsminderung wünschen. In der Tat kann ich sehr gut einschätzen, wie krank ich bin. Mir ist auch klar, dass sie irgendwann nicht mehr arbeiten kann. Aber dieser Zeitpunkt liegt noch in der Zukunft.
Fortitude oneam 24.06.2017 | 14:20
Irgendwie sind Ihre Angaben etwas seltsam. Man könnte fast meinen, dass es eine Absprache zwischen Ihnen und Ihrem AG gibt. Warum wurden Sie vom medizinischen Dienst der DRV rückwirkend als voll erwerbsgeminderter eingestuft. Sie haben sich jetzt mit der gleichen Erkrankung einen EMR Antrag gestellt. Es kommt immer auf den Zeitpunkt an, wann die Erwerbsminderung eingetreten ist. Ich würde auch vorschlagen beim nächsten EMR Antrag einen Rechtsbeistand und vielleicht eventuell einer zusätzliche neuen Erkrankung den EMR Antrag zu stellen. Mfg
W*lfgangam 24.06.2017 | 14:58
Hallo Ratlos, was wollen Sie mit einem neuen Antrag bezwecken? Wenn Sich die med.-erwerbsbedingten Einschränkungen nicht geändert haben, kommt doch das gleiche Ergebnis bei raus - der Eintritt der vollen EM wird wiederum auf den jetzt 3 Jahre zurückliegenden Zeitpunkt gelegt. Zudem reicht es tarifrechtlich nicht, einfach den Rentenbescheid/die EM durch Rücknahme 'aufzulösen', die bloße Feststellung der EM ist tarifrechtlich maßgebend, nicht ob die Rente tatsächlich gezahlt wird. Was ist eigentlich bewilligt worden? Volle EM befristet - aus med. Gründen oder aus Arbeitsmarktgründen, oder auf Dauer? Lediglich bei einer Dauer-EM aus med. Gründen sind Sie aus dem Arbeitsverhältnis draußen (dann allerdings liegt es bei Ihnen gesundheitlich wirklich im Argen!). Sie kommen hier nur über einen Widerspruch weiter, in dem Sie auf die für Sie günstigeren Einschränkungen plädieren, um Ihren Arbeitsplatz weiter zu sichern - und wie oben schon gesagt: EM-Rente ist kein Wunschkonzert. Daneben werden sich doch vielleicht Lösungen finden lassen, um mit Ihrem AG außertarifvertragliche Möglichkeiten zu finden (oder er drückt alle personalrechtlichen Augen zu ;-)) ...was aber auch in den Kontrollinstanzen Bestand haben muss. Gruß w.
Schorscham 24.06.2017 | 15:15
Was es nicht alles gibt..... Gewöhnlich protestieren die Betroffenen gegen Teilrenten wenn Sie fest mit einer vollen EM-Rente gerechnet haben. Angenommen, Ihrem Änderungswunsch würde entsprochen, Ihr Arbeitsverhältnis würde aber kurz- oder mittelfristig beendet. Wollen Sie dann das selbe Spielchen noch einmal durchexerzieren, um wieder eine volle EM-Rente zu erhalten? Der Schuss könnte dann gewaltig nach hinten losgehen, weil Ihnen kein Gutachter abnehmen wird, dass sich Ihr Leistungsvermögen schon wieder geändert haben soll. Irgendwie klingt Ihre Story etwas seltsam, wenn nicht sogar unglaubwürdig. MfG
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