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Experten-Antwort

EM Rente wieder abgelehnt ,Sozialgericht sagt Klage zurücknehmen

von Marion08.06.2018 | 07:53
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3 Antworten

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Guten Tag Ich habe im September 2016 Em Rente beantragt,diese wurde schon 2mal abgelehnt ,Widerspruch eingelegt und ist jetzt beim Sozialgericht.Ich war jetzt bei einem Gutachter der vom Sozialgericht beauftragt wurde und dieses Gutachten ist negativ ausgefallen.Das Sozialgericht verlangt jetzt dass ich die Klage zurückziehe.VDK ist der gleichen Meinung.Ich bin fast 60 Jahre,habe seit mehreren Jahren PTBS in zwei fällen,schwere Depressionen,Dissoziative Störung,Viele OPs,rechte Hüfte -künstl Gelenk,linke Hüfte warte ich auf OP Termin.Kann kaum noch laufen. Ich bin in ungekündigter Arbeitsstellung,und bekomme in mom ALG 1 (Nahtlosverfahren)Krank geschrieben seit über 2 Jahren durchgehend.Ich soll jetzt einen 2ten Gutachter meines Vertrauens beauftragen (was ich nicht bezahlen kann)der VDK sagt auch dass sowieso das erste Gutachten voll anerkannt wird.Der Gutachter bescheinigt mir dass ich noch mind 6 Std arbeiten kann und dass ich auch Auto oder Fahrrad fahren könnte.Dissoziative Störung,hallo,da hab ich oft aussetzer un bin mal kürzer mal länger Bewusstlos dann soll ich Auto fahren,oder mit der kaputten Hüfte Fahrrad fahren ????Ich weiss nicht mehr was ich machen soll,vielleicht kann mir hier ja jemand helfen.Danke schon mal.Marion

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Marion,

Ihre gesundheitliche Situation und auch die Vorschläge/Entscheidungen des Sozialgerichtes können wir hier in diesem Forum nicht einschätzen und beurteilen. Ohne Einsicht in den individuellen Sachverhalt ist dies nicht machbar und auch aus Gründen des Datenschutzes nicht realisierbar.

Nach längstens 2 Jahren werden Sie bei der Agentur für Arbeit ausgesteuert sein und dann könnten Sie später nur noch Leistungen der Sozialhilfe beantragen.

Sofern Sie noch bis zu 6 Stunden (oder darüber) täglich arbeiten können/könnten und sich im ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, könnten ggf. auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger für Sie geprüft werden, um Sie wieder, sofern realisierbar, bei Ihrem Arbeitgeber einzugliedern. Wir empfehlen diesen Ansatz mit in Ihre Überlegungen hinsichtlich des lfd. Sozialgerichtsverfahrens einzubeziehen.

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2 Antworten

W*lfgangam 08.06.2018 | 19:29
Hallo Marion, Sie können das ablehnen/ablehnendes Urteil kassieren und die nächste Stufe des Rechtswegs beschreiten/Landessozialgericht. Und bis zum Bundessozialgericht ist danach ja auch noch Luft nach oben ... Eine soz.-med. 'Bewertung'/damit (meine Einschränkungen) kann ich nicht mehr eine Beschäftigung des allgemeinen Arbeitsmarktes ausüben, werden Sie hier nicht erhalten - lediglich zum formal weiteren Weg, um das auszufechten. Gruß w.
Fortitude oneam 09.06.2018 | 11:02
Hallo Marion, ich habe den Eindruck, daß Sie nicht die richtigen Ärzte haben. Ich empfehle ihnen den Rat des SG nachzukommen. Bringen Sie Ihre Krankenakte auf den aktuellen Stand und konsultieren Sie die richtigen Ärzte, die Ihre EMR unterstützen. Dann können Sie nach 6 Monaten einen erneuten Antrag stellen. Wie ich hoffe, mit einer bessere Aussicht. Jeder Orthopäde wird Ihnen sagen, daß eine kaputte Hüfte (wie sie es beschreiben) oder Hueftathrose, Fahrrad fahren und Schwimmen das Beste ist. Seit ich mir letztes Jahr einen Heimtrainer zugelegt habe, geht es mit meiner starken beidseitige Hüft Arthrose schon viel besser. Das Motto muss lauten: Wer kämpft kann verlieren, wer nicht kämpft hat schon verloren. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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