Hallo Marion,
Ihre gesundheitliche Situation und auch die Vorschläge/Entscheidungen des Sozialgerichtes können wir hier in diesem Forum nicht einschätzen und beurteilen. Ohne Einsicht in den individuellen Sachverhalt ist dies nicht machbar und auch aus Gründen des Datenschutzes nicht realisierbar.
Nach längstens 2 Jahren werden Sie bei der Agentur für Arbeit ausgesteuert sein und dann könnten Sie später nur noch Leistungen der Sozialhilfe beantragen.
Sofern Sie noch bis zu 6 Stunden (oder darüber) täglich arbeiten können/könnten und sich im ungekündigten Arbeitsverhältnis befinden, könnten ggf. auch Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben durch den Rentenversicherungsträger für Sie geprüft werden, um Sie wieder, sofern realisierbar, bei Ihrem Arbeitgeber einzugliedern. Wir empfehlen diesen Ansatz mit in Ihre Überlegungen hinsichtlich des lfd. Sozialgerichtsverfahrens einzubeziehen.