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EM-Rentenantrag Widerspruchsbearbeitung

von Wartender12.03.2010 | 13:16
1141 Ansichten
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Hallo zusammen Mein em-rentenantrag wurde abgelehnt, der widerspruch über den rechtsanwalt läuft, drei monate sind jetzt bald rum und man hört und sieht nichts von der drv. Der rechtsanwalt sagt er würde jetzt untätigkeitsklage einreichen wenn sich nichts rührt. Meine persönliche frage an alle hier: Dauert so ein widerspruch immer so lange bis zu einer entscheidung ? was mach die drv mit dem widerspruch, wandert der da durch alle etagen ? Danke im voraus für antworten in dieser sache.

7 Antworten

Ernstam 12.03.2010 | 13:27
was mach die drv mit dem widerspruch, wandert der da durch alle etagen ? Ja, natürlich,was dachten sie denn??Er wandert erst durch das komplette Gebäude,in die Kantine,und dann in die Sanitäranlagen.Von dort aus geht es über den Balkon auf den Tisch der Sachbearbeitung.ISt doch völlig logisch. Bevor Ihr Rechtsanwalt direkt eine Untätigkeitsklge einreicht,sollten sie den wehrten Herren etwas bremsen. Haben sie einfach mal das Telefon in die Hand genommen,die Nummer Ihres Rentenversicherungsträgers gewählt,und mal um eine kurze Sachstandsmitteilung gebeten. Sehr wahrscheinlich nicht. Mal nachdenken, das tun die meisten leider nicht.Lieber ersteinmal klagen. Ich rate Ihnen,einfach mal anzurufen,das bringt Ihnen in jedem Fall schneller Klarheit,als den fragwürduigen Weg Ihres Rechtsbeistands zu folgen.
Emmericham 12.03.2010 | 13:31
Das ist von Fall zu Fall sehr verschieden und immer nur Einzelfall abhängig. Wahrscheinlich hat man jetzt erstmal ihre behandelnde Ärzte alle angeschrieben und das kann dauern bis die mal antworten... Vielleicht werden Sie demnächst auch noch zu einer Begutachtung " eingeladen " ? Untätigkeitsklage nach nur 3 Monaten zu erheben ist natürlich völliger Quatsch und aussichtslos. Das sollte ihr Anwalt eigentlich wissen... Die RV ist sicher nicht untätig und macht irgend etwas im Hintergrund ( Anforderung von Unterlagen etc. pp ) . Vielleicht sollte sich darüber ihr Anwalt erst mal schlau machen, bevor er ihnen so einen Blödsinn erzählt , geschweige denn wirklich eine Untätigkeitsklage startet und sich damit der Lächerlichkeit preisgibt ... Mein Widerspruchsverfahren hat z.B. 9 Monate gedauert. Vor ein paar Tagen hat hier jemand geschrieben , das er schon seit 14 ! Monaten auf einen Bescheid im Widerspruchsverfahren wartet... Also 3 Monate in einem Widerspruchsverfahren ist mal gar nichts worüber man sich auch nur ansatzweise beschweren oder aufregen könnte. Auch das sollte ihr Anwalt eigentlich wissen - wenn er denn überhaupt Erfahrung mit solchen Rentensachen hat... Da kommt schon demnächst Post von der RV - ganz sicher.
Irmiam 12.03.2010 | 14:06
Hoffentlich ist ihr Widerspruch überhaupt bei der RV eingegangen ? Sonst sehen Sie aber ganz alt aus, weil die 4 Wochenfrist zur Widerspruchserhebung ja schon lange abgelaufen ist.. Hat ihr Anwalt eine Eingangsbestätigung von der RV erhalten bzw. wenn nicht, selbige angefordert ? Bei dem Anwalt würde mich mal gar nix mehr wundern...
Peteram 12.03.2010 | 13:52
Wechseln Sie ihren Anwalt. Die " Blitzbirne " hat wohl wenig Ahnung von der ganzen Materie, wenn ihnen gegenüber solche Aussagen getätigt werden. Vielleicht meint er ja auch mit " demnächst " Untätigkeitsklage zu erheben, auch erst in 6 Monaten oder später - dann wiederum hätte er sogar Recht.
Mit wasam 12.03.2010 | 13:49
verdienen Anwälte Geld?Klar,mit Klagen.Ein Schelm wer böses denkt.
Wolfgangam 12.03.2010 | 17:13
Hallo Irmi, > Sonst sehen Sie aber ganz alt aus, weil die 4 Wochenfrist zur Widerspruchserhebung ja schon lange abgelaufen ist.. ich wiederhole es (un)gern, die Widerspruchsfrist beträgt EINEN MONAT - ab Kenntnisnahme/wirksamer Zustellung des Bescheides ;-) ... von etwaigen Nachfristen (WE, Feiertage, Ausland) mal abgesehen. Gruß w.
Wartenderam 12.03.2010 | 22:48
Hallo an alle antwortenden. Natürlich wurde die widerspruchsfrist eingehalten.Die angelegenheit läuft doch schon - drei monate - Und der widerspruch ist auch bei der drv gelandet. Der - von einigen kritisierte anwalt- hat natürlich das gutachten für den widerspruch angefordert und auch erhalten.
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