Hallo, W.A.,
ergänzend zu den Aussagen von Schorsch, wollen wir Sie darauf hinweisen, dass Sie den Rentenantrag natürlich auch bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe aufnehmen lassen können. Vereinbaren Sie am besten dort einen Termin. Rentenbeginn Altersrente für schwerbehinderte Menschen frühestens mit 61 Jahren und 4 Monaten bei Abschlag 10,8%. Ohne Abschlag frühestens mit 64 Jahren und 4 Monaten.