Hallo kawasusi,
W*lfgang hat es schon gut erklärt.
Bei der von Ihnen beschriebenen Verhinderungspflege wird es sich vermutlich um eine "normale" Beschäftigung im Mini-Job-Bereich handeln, mit allen Rechten und Pflichten, die damit einhergehen.
Melden Sie daher die Beschäftigung bei Ihrem Rentenversicherungsträger.
Bei dem Hinzuverdienst in dieser Höhe würde Ihre Rente nicht gekürzt werden.