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Zur Experten-Antwort springenHallo Udo,
zu einer rückwirkenden Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung kann es kommen, wenn nach einer Rentenablehnung Widerspruch und Klage eingelegt wurde. Das Sozialgericht stellt beispielsweise fest, dass der Leistungsfall bereits zum Zeitpunkt der Antragstellung eingetreten ist. Augrund des Urteils ist die Rente rückwirkend zu gewähren.
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