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Experten-Antwort

Endet die Kürzung meiner Pension nach Tod der Ex-Frau

von Matthias19.01.2016 | 10:02
1706 Ansichten
5 Antworten

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Hallo zusammen, ich habe eine Frage zum Versorgungsausgleich. Ganz laienhaft angefragt. Stimmt es dass ich selbst nach einem möglichen Tod meiner Ex-Frau weiter eine Kürzung meiner Pension hinnehmen muss, bzw weiter den vollen Versorgungsausgleich an ihren Rententräger zahlen muss, solange ich lebe? Ich habe nur gelesen, verstirbt die Ex-Frau vor ihrem Rentenbezug oder bezieht diese max. 36 Monate Rente, dann kann ich auf Antrag die Kürzung beim Versorgungsträger rückgängig machen. Mir geht es aber in erster Linie darum, wenn ich meine Pension mit ca. 63 Jahren erhalte und meine Ex-Frau ( da diese 5 Jahre jünger ist als ich ) ihre Rente mit z.B. 65 oder 67 Jahren bezieht, wird meine Pension erst mit ihrem Erreichen des Rentenalters gekürzt oder sobald ich in Pension gehe?? Zahle ich wenn meine Ex-Frau z.B. erst nach 5 oder mehr Jahren des Rentenbezugs ihrerseits verstirbt meinen Anteil ( also die Kürzung ) weiterhin an den Versorgungsträger, oder entfällt die Kürzung meiner Pension generell auf Antrag, sobald der Grund der Zahlungspflicht ( hier: meine verstorbene Ex-Frau ) nicht mehr vorliegt? Vielen Dank vorab für Eure Bemühungen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.01.2016 | 13:58

Verstirbt die ausgleichsberechtigte Person und sind aus dem Versorgungsausgleich keine oder nur geringfügige Leistungen gezahlt worden , werden die Versorgungsbezüge der ausgleichspflichtigen Person nicht gekürzt. Die Entscheidung trifft Ihr Versorgungsträger. Wenden Sie sich für weitere Fragen direkt an Ihren Versorgungsträger.

4 Antworten

****am 19.01.2016 | 11:04
Hallo Matthias, sofort nach Rechtskraft des Scheidungsurteils werden die Versorgungsanwartschaften/Rentenanwartschaften wie im Urteil ausgeführt gekürzt/erhöht und nicht erst bei Beginn der Pension/Altersrente. Wenn der Ausgleichsberechtigte (hier Exfrau) vor dem Rentenbezug verstirbt oder nicht mindestens 36 Monate Rente bezogen hat wird der VAG rückgängig gemacht. Verstirbt die Exfrau nach den 36 Monaten erhalten sie und nach ihrem Tod ggf. auch ihre Hinterbliebenen nur die um den VAG gekürzte Versorgung/Rente.
äölam 20.01.2016 | 08:55
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Hinweiseram 18.05.2017 | 22:45
Nach derzeitiger Rechtslage kommt in zahlreichen (Alt-)Fällen auch dann noch ein "Stopp" des Versorgungsausgleichs in Betracht, wenn aus den übertragenen Anrechten länger als 36 Monate Leistungen bezogen wurden; zu den verschiedenen Möglichkeiten und Konstellationen bei Tod des ausgleichsberechtigten Ehegatten siehe www.mayer-kuegler.de/versorgungsausgleich-tod
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