Hallo ThomasausLautern,
die Rechnung an sich ist richtig:
(eigentlich) beitragspflichtiges Arbeitsentgelt / Durchschnittsverdienst
mal
vom Arbeitgeber gezahlter Beitragsanteil / voller Beitragssatz für das Jahr
Aber chi hat schon richtig darauf hingewiesen, dass für jedes Jahr die in diesem Zeitraum geltenden Werte für Arbeitgeberbeitrag und vollen Beitragssatz maßgebend sind.
Arbeitgeberbeitrag: bis 30.06.2006 12 %, dann 15 %
Beitragssätze:
2002 19,1 %
2003 - 2006 19,5 %
2007 - 2011 19,9 %
2012 19,6 %