Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Entgeltpunkte Ost oder West

von Ede10.07.2008 | 15:13
3424 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Ich habe als LKW Fahrer EDEKA Märkte vorwiegend im Beitrittsgebiet beliefert. Ich wohne auch im Osten. Mein Arbeitsgeber hat seinen Sitz in Hannover. Wann ergeben meine Rentenbeiträge Entgeltpunkte Ost oder West, wovon ist das abhängig?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Beitragszeiten aufgrund einer Beschäftigung sind dann Beitragszeiten im Beitrittsgebiet (und erhalten Entgeltpunkte Ost), wenn der Beschäftigungs- bzw. Tätigkeitsort im Beitrittgsgebiet liegt.

5 Antworten

Wolfgangam 10.07.2008 | 20:49
Hallo Ede, richtet sich nach dem Beschäftigungsort. http://db03.bmgs.de/Gesetze/sgb06x254d.htm Hier nehme ich aber mal an, dass Beschäftigungsort = Firmensitz ist. Wenn Sie Waren in den fernen Osten liefern (müssten), wären sie ja gar nicht RVersichert ;-) Gruß w.
LSam 11.07.2008 | 01:02
soweit ich den Sachverhalt aus überprüften Bescheiden nachvollziehen konnte, war wohl ausschlaggebend, wo der Stammbetrieb/Mutterbietrieb ansässig unbd wohin die Beiträge entrichtet werden (RV, KV, ALG) Sind es die alten Bundesländer, wurde West gerechnet, sonst Ost. In vielen Fällen wußten die Betroffenen gar nicht, dass in ihrem Bescheid Zeiten West vorhanden sind.
Maxam 11.07.2008 | 14:50
Das stimmt so nicht ganz. Wenn zB die Spedition in Magdeburg sitzt, der Arbeitgeber wohnt jedoch in Bonn und unternimmt mit dem LKW Fahrten für die Spedition nur in Nordrhein-Westfalen, dann bekommt er EP West, auch wenn der Arbeitgeber seinen Sitz in Sachsen-Anhalt hat.
Rosannaam 11.07.2008 | 15:25
Hallo Max, Sie meinten wohl, "der ARBEITNEHMER" wohnt in Bonn. :-) Maßgebend ist auf jeden Fall der BeschäftigungsORT. Bei Speditionen dürfte das ein bißchen schwierig werden. Denn es ist doch üblich, dass ein LKW-Fahrer sowohl in West-Deutschland als auch in Ost-Deutschland seine Touren fährt.... Der Beschäftigungsort ergibt sich aus § 9 SGB IV: Im Fall des LKW-Fahrers, Betriebssitz im Osten, Wohnsitz des Fahrers im Westen, Fahrten nach Ost-und in West-Deutschland, gilt der Ort, an dem der Betrieb seinen Sitz hat, als Beschäftigungsort (§ 9 Abs. 5 IV). Also im Ergebnis > Entgeltpunkte OST. MfG Rosanna.
Rosannaam 11.07.2008 | 15:37
Hallo Ede, siehe meinen Beitrag an Max: In Ihrem Fall müssten eigentlich EP West zugrundegelegt werden, da der Betrieb seinen Sitz in Hannover hat. MfG Rosanna.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026