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Experten-Antwort

Erfolgt eine DRV Begutachtung in kassenfinanzierten Rehas?

von Claudia4224.07.2018 | 10:35
529 Ansichten
6 Antworten

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Ich erhalte eine befristete Erwerbsminderungsrente, vorrangig auf starke psychosomatische Beschwerden. Die Befristung läuft bis 2021. Nun meinte meine Ärztin, ich soll wieder eine „Reha“ machen. Reha deshalb in „“ weil es sich ja um eine Kassenleistung handelt. Und somit natürlich keine Rehabilitationsleistung im Sinne der DRV ist. Aber für den Patienten vor Ort bezüglich der Anwendungen nicht so der große Unterschied. Aus organisatorischen Gründen wurde die gleiche Klinik ausgesucht, in der ich auch zu DRV Zeiten war. Die Kasse hat bereits bewilligt, es geht bald los. Nun wollte ich mal wissen, ob die Unterlagen dieser, nun ja Klinikbehandlung, auch an die DRV gehen? Erfolgt eine rentenrevante Leistungsbeurteilung? Oder....umgangssprachlich gesagt.... geht es der DRV diesmal gar nichts an, was ich dort mache und in welchen Zustand ich die Klinik verlasse? Die Klinik wird vorrangig von der DRV belegt, hat aber auch einen kleinen Anteil Kassenfinanzierter Akutpatienten.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia42,

grundsätzlich erhält die DRV in diesem Fall keine automatische Info. Es ist aber durchaus möglich, dass im Rahmen der Prüfung der Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente Unterlagen angefordert werden.

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5 Antworten

Schorscham 24.07.2018 | 10:49
Aha, Sie befürchten also, dass eine eventuelle sozialmedizinische Leistungsbeurteilung der Reha-Ärzte Ihre EM-Rente gefährden könnte. Denn nur dann haben Ihre Fragen einen Sinn. Zunächst einmal werden Sie beim Aufnahmegespräch darum gebeten, eine Eiverständniserklärung zu unterschreiben, dass die einzeln aufgeführten Personen, (Kostenträger, Ärzte, etc.), einen Entlassungsbericht erhalten sollen. Deshalb sollten Sie vor Ihrer Unterschrift sorgfältig prüfen, wer alles in der Einverständniserklärung aufgeführt ist. Wenn die Krankenkasse zuständiger Kostenträger ist, erhält die DRV zwar gewöhnlich keinen Entlassungsbericht. Es ist aber durchaus möglich, dass Ihre Krankenkasse die DRV trotzdem informiert. Ob das nun datenschutzrechtlich erlaubt ist oder nicht, steht auf einem andern Blatt. MfG
Herbertam 24.07.2018 | 11:40
Hallo, ich würde wohl behaupten, also umgangssprachlich gemeint, dass es der DRV doch etwas angeht. Es könnte sein, dass Ihre Rente nicht verlängert wird. Sie sind jetzt vorübergehend erwerbsgemindert und wollen wirklich eine Reha über Ihre KK machen. Alles Gute. Mfg
Claudia42am 24.07.2018 | 12:31
Ich brauche diese psychosomatische Unterbrigung zwingend für meine Erkrankung. Es geht also nicht um „wollen“..... sondern ich brauche diese Leistung unbedingt. Wenn man sich den Arm gebrochen hat, dann will man vielleicht auch nicht unbedingt ins Krankenhaus, aber man muss..... Dann mal anders gefragt, mit einem, vielleicht einfacheren Beispiel: Erwerbsminderungsrentner brauch neues Hüftgelenk. Auch hier ist die AHB eine Kassenleistung. Aus Vertrauenegründen sucht sich die gleiche Person die Rehastätte aus, wo sie schon wegen der anderen Hüfte war. Bei der ersten Operation war die AHB noch DRV Leistung. Bekommt die DRV das auch als Info, oder nicht
Claudia42am 25.07.2018 | 20:47
Ok, vielen Dank
Jenny am 27.07.2018 | 15:08
Hallo Claudia, Warum haben Sie sich nicht in eine psychosomatische Fachklinik zur Akutbehandlung überweisen lassen? Da gibt es auch noch mal andere intensivere Behandlungsmöglichkeiten. Viele Grüße Jenny
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