Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Ermässigter Rentenbeitrag für Hartz IV Bezieher"

von Schiko.19.01.2007 | 22:46
2185 Ansichten
2 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Der mindestbeitrag zur rentenversicherung hat sich ab 1.1.2007 auf euro 79,60 monatlich erhöht( 400 x 19,90 %) Dies gilt sinngemäß auch für den vollwertigen beitrag für €. 400 eines geringverdiener jobs. Zuzahlung durch verzicht auf die versicherungsfreiheit 4,90% = 19,60 monatlich, ein rentenzu- wachs von 4,25 €. Einschneidende maßnahme , für hartz IV bezieher erfolgt durch die ver- minderung des vollwertigen beitrages in 2006 mit 78 €. auf nunmehr monatlich 40 €.. Rein rechnerisch komme ich auf 2,14 jährlichen rentenzuwachs. Dies ist das geringere übel, viel wichtiger, gilt dieser beitrag als vollwertiger mindestbeitrag wie bei normaleinkommen €. 79,60 als mindestbeitrag. Mit freundlichen Grüßen.

2 Antworten

Bernhardam 19.01.2007 | 23:58
Nach § 3 Nr 3a SGB VI sind Personen in der Zeit, für die sie von den jeweils zuständigen Trägern Arbeitslosengeld II beziehen, versicherungspflichtig. Als vollwertigen Mindestbeitrag kann man diese jämmerlichen 40 € allerdings nicht bezeichnen, aber die Zeit des Bezuges von ALG II ist demnach eine vollwertige Pflichtbeitragszeit, sofern man die künftige "Altersrente für besonders langjährig Versicherte" außer Acht lässt. Die Beitragshöhe beträgt übrigens nicht mehr genau 40 € monatlich, sondern wird gemäß § 166 Abs. 1 Nr. 2a SGB VI aus einem beitragspflichtigen Einkommen von 205 € ermittelt. Daraus errechne ich einen Beitrag von 40,59 € monatlich. Durch Abrunden könnte der Staat sicherlich wieder Milliarden sparen, vielleicht sollten wir eine entsprechende Petition beim Bundestag einreichen, vielleicht gibt es dann ein neues "Gesetz zur Verwaltungvereinfachung und Generationengerechtigkeit". Aber an sich benötigen diese zuständigen Träger keine Gesetze mehr, Bezieher von ALG II sind in der Praxis sowieso völlig rechtlos.
Schiko.am 21.01.2007 | 09:02
Danke bernhard für die ausführungen , sehe dies nunmehr so: Ab 1.01.07 beträgt der mindesbeitrag zur rentenversicherung 79,60 ( 400 x 19,90 %), somit vollwertiger beitrag, Weil dies bei 400 geringverdiener job mit 15% durch AG. nicht so ist, hat der arbeitnehmer durch aufstockung( verzicht auf die versicherungsfreiheit) die möglichkeit mit 4,5% zu- zahlung 19,90 % zu erreichen. Im gegensatz zum sozialgeld ( Fürsorge) hat bei hartz der staat die zahlung des mindestbeitrages von monatlich 78,-- über- nommen. Auch dann, wenn nur 159 €. als geringverdiener monatlich abgerechnet wurden. Dies wurde sehr, sehr teuer und man fand eine neue lösung ab 1.1.07, nicht ganz einfach. Als vollwertiger beitrag ( wenn auch in der wirkung zur rente gering), müssen es 19,90 % beitrag sein. Um dies zu erreichen wurde für hartz bezieher der betrag von 400 herabgestuft auf 205, mit der folge, 19,90 % beitrag ergeben für den staat nur mehr eine monatliche beitragslast von 40,90 statt neu 79,60 €.monatlich. Der beitragsaufwand sinkt fast um die hälfte nach bisher geltendem Modus. Für die spätere rente sind es , gerechnet für 2007 statt 4,25 jährlicher zuwachs nur mehr 2,18 €. , dies kann man aber vernachlässigen. Mit freundlichen Grüßen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
13 Minuten

Bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn kann steuerfrei hinzuverdienen, wer im Alter sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist. Doch wie wirken Job, eigene Altersrente und Hinterbliebenenrente zusammen? In 8 konkreten Fällen zeigen wir, ob Sie mit einem Plus oder einem Minus rechnen können.

Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026