Hallo,
kann ein Berufssoldat immer noch die vor der Bundeswehrzeit geleisteten Beiträge an die Rentenversicherung erstattet bekommen?
Wenn ja, wie und welche Voraussetzungen?
MfG
Norbert Mair
Hallo,
kann ein Berufssoldat immer noch die vor der Bundeswehrzeit geleisteten Beiträge an die Rentenversicherung erstattet bekommen?
Wenn ja, wie und welche Voraussetzungen?
MfG
Norbert Mair
JA!
Eine Erstattung von Beiträgen ist nur in Ausnahmefällen zulässig. Betroffen sind zum Beispiel
· Beamte, Berufssoldaten, die vor ihrer Beamtenkarriere rentenversichert waren und weniger als 60 Monatsbeiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben,
Nach Ende der deutschen Versicherungspflicht müssen zwei Jahre vergangen sein, bevor die Beiträge erstattet werden.
Bei Ihrem RV-Träger einen Antrag auf Beitragserstattung stellen.
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