Hinweis: sind es nicht doch eher 24 Monate Wartefrist, bevor sich versicherungsfreie Personen die Beiträge erstatten lassen können?
https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5…
Gruß
w.
PS an @Liesel123 "Hat die Erstattung irgendwelche Nachteile, was die Pension später betrifft?"
Grundsätzlich ist nach Beamtenversorgungsgesetzen auch eine Beitragserstattung auf die Versorgungsleistung anzurechnen. Allerdings ist mir kein Fall bekannt, wo das mein örtlicher Dienstherr jemals umgesetzt hätte.
Bedenken Sie aber auch, dass mit Beitragserstattung Ihr Rentenkonto gelöscht wird, damit auch schulische Ausbildungszeiten (allgemeine, wie auch Studium) verloren gehen. Bei vielleicht mal anvisierter Rückkehr/lukratives Angebot, in den Kreis der DRV-Versicherten ist das weg ...gerade wenn es um 35 Jahre Versicherungszeiten/vorgezogenen Rentenbeginn dann geht.
Für ein paar lumpige EUR aus der Beitragserstattung schiebt man den Gedanken vielleicht ein paar Tage mehr auf!
Gruß
w.