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Experten-Antwort

Erwerbminderungsrente - Krankschreibungen

von Renate28.04.2021 | 18:47
67 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, im März diesen Jahres habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Mitte April wurde ich von der Krankenkasse ausgesteuert. Meine aktuelle Krankschreibung endet am 3. Mai 2021. Da ich in keinem Beschäftigungsverhältnis stehe brauche ich ja weder für einen Arbeitgeber noch für die Krankenkasse eine AU-Bescheinigung. Nun sagte man mir, es wäre von Vorteil bis zur Bewilligung der EMR nahtlos AU-Bescheinigungen vorweisen zu können. Begründung: von Gutachtern würde häufig danach gefragt, ob ich durchgängig krank geschrieben sei. Auch für die Vorlage bei der DRV wären sie sinnvoll. Verhält sich das tatsächlich so? Danke im voraus! Renate

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.04.2021 | 10:21

Hallo Renate,

in Ihrem Fall gilt es möglicherweise zu klären, ob ein Anspruch auf Arbeitslosengeld im Wege der sogenannten Nahtlosigkeit gezahlt werden kann, bis über die Frage der verminderten Erwerbsfähigkeit entschieden wird.

Es ist davon auszugehen, dass Sie hierfür Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen vorlegen müssen.

Ich empfehle Ihnen daher, sich bei der Agentur für Arbeit zu melden.

4 Antworten

Renateam 29.04.2021 | 22:32
Seit der Aussteuerung erhalte ich ALG I gemäß §145 SGB III. AU-Bescheinigungen darf ich bei der AfA nicht abgeben, da ansonsten die Leistungen eingestellt würden. Trotzdem hat man mir empfohlen, mir weiterhin nahtlos AU-Bescheinigungen durch meinen Arzt ausstellen zu lassen. U.a., um auch auf diesem Wege nachzuweisen, dass sich meine Krankheiten nicht gebessert haben. Ich hoffe, dass ich noch weitere Auskünfte erhalte, wie es sich mit den AU-Bescheinigungen verhält.
Siehe hieram 29.04.2021 | 23:00
hier können Sie nachlesen, wie die Arbeitsagentur mit dem §145 SGB III umgeht/umzugehen hat (Fachliche Anweisung) https://www.arbeitsagentur.de/datei/fw-sgb-iii-145_ba015152.pdf
Renateam 03.05.2021 | 13:48
Scheinbar drücke ich mich missverständlich aus. Es geht nicht um eine Vorlage der AU-Bescheinigungen bei der AfA. Es geht darum, dass man mir empfohlen hat, mich auch nach der Aussteuerung weiter krankschreiben zu lassen und die AU-Bescheinigungen ausschließlich an die KV zu schicken. Eine weitere Begründung war (neben dem Grund, dass die Gutachter der DRV häufig danach fragen), dass durch die Zeiten der Krankheit Anrechnungszeiten bei der DRV entstehen.
Schadeam 03.05.2021 | 14:07
Wofür brauchen Sie "weitere Zeiten"? Wenn die EM Rente bewilligt wird brauchen Sie parallel dazu keine AU Zeit. Wird die Rente abgelehnt, sind Sie durchs ALG pflichtversichert. Aus da benötigen Sie keine weitere AU Zeit. Die Krankenkasse braucht das "Ding" wohl auch nicht, weil kein KG Anspruch mehr besteht, Ihr AG ebenfalls nicht, die Agentur scheinbar auch nicht und die DRV benötigt es ebenfalls nicht. Aber wenn Sie unbedingt Ihren Arzt bemühen wollen, sammeln Sie die Bescheinigung.....ist auch ein schönes Hobby.
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