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Experten-Antwort

Erwerbslosenrente

von Theresa25.07.2014 | 13:14
1037 Ansichten
6 Antworten

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Hallo. Ich bin ziemlich verzweifelt. Habe seit zehn Jahren nach einem Unfall chronische Schmerzen. Damals habe ich mit 33 Jahren 50% Schwerbehinderung bekommen. Jetzt wurde ich im April an der bandscheibe operiert und es haben sich dadurch wieder chronische Schmerzen entwickelt. Ich kann kaum laufen. Mein Arzt meinte heute daß sich seiner Meinung nach meine Schmerz Situation nicht. Mehr verändern wird. Jetzt hab ich zwei Baustellen und kann so nicht leben. Es wurde von ihm ein Reha Antrag gestellt und ich soll die Rente einreichen. Ich bin selbstständig und ich weiß nicht wie es weitergehen soll und wie ich mich verhalten soll? Der Arzt sagt das so einfach. Hab mich vor sieben Jahren selbstständig gemacht weil mich mit den 50% niemand mehr nehmen wollte und jetzt war das aufgebaute alles umsonst. .. Kann mir jemand Tipps geben? Danke Theresa

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 25.07.2014 | 13:36

Wie meine Vorredner bereits gesagt haben, sollten Sie eínen Rehaantrag stellen und erstmal abwarten, was dabei heraus kommt.

5 Antworten

=//=am 25.07.2014 | 13:21
Sie sollten auf jeden Fall einen REHA-Antrag stellen. Fügen Sie dem Antrag soviel aktuelle ärztliche Berichte wie möglich bei. Ihr Haus- oder Facharzt muß einen Befundbericht ausfüllen, diesen fügen Sie auch dem Reha-Antrag bei. Ein Rentenanspruch besteht vermutlich nicht, denn wenn Sie als Selbständige keine Pflichtbeiträge mehr in die gesetzliche RV eingezahlt haben, erfüllen Sie die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht (36 Pflöichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Eintritt des Leistungsfalles der EM).
Theresaam 25.07.2014 | 13:30
Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort. Ich bin seit 7 Jahren selbstständig und habe in den Jahren nicht eingezahlt. Aber ich habe vorher 18, 5 Jahre lang eingezahlt.sind dadurch auch nicht die Voraussetzungen erfüllt? Danke für die Mühe
Galgenhumoram 25.07.2014 | 13:42
Mit den 18,5 Jahren erfüllen Sie zwar die versicehrungsechtlichen Voraussetztungen der Wartezeit für eine Reha, abre bei den besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für den Erhalt der Erwerbsminderungsrente sehe ich schwarz. Sollte mit dem neuen Bangscheibenvorfall die Erwerbsminderung eingetreten sein, so sind in den letzten 5 Jahren vor dem Eintritt keine 3 Jahre Pflichtbeiträge zurückgelegt worden. Und die Zuerkennung der 50 Prozent muss in einem Rentenverfahren nichts heissen: es gibt auch zu 100% schwerbehinderte Menschen, die einem Vollzeitjob nachgehen.
Leseram 25.07.2014 | 15:15
Sind denn eventuell Kinder da, die nach 2002 geboren sind? Es könnte unter Umständen sein, das hierdurch ein Anspruch auf EM-Rente besteht.
Theresaam 25.07.2014 | 21:56
Nein ich habe keine Kinder. Bin ledig und auf mich alleine gestellt. Ich war im Nachhinein so dumm. Hab vor zehn Jahren nach dem Unfall die Rente abgelehnt. Ich war so jung und so dumm. Danach wollte mich keiner mehr anstellen mit der Schwerbehinderung. Ich wurde damals nicht mal gefragt wegen der Schwerbehinderung. Ich habe per Post den Ausweis bekommen. Die Selbständigkeit war im Nachhinein auch so dumm. Da will man arbeiten und wird dann dafür bestraft. Ich bin sooo traurig und enttäuscht. Wenn ich keine Rente bekomme weiß ich nicht wie es weiter gehen soll. Zwei Ärzte, einer aus meiner Schmerz Ambulanz, sagen keine Reha kann meine Nerven Schmerzen lindern aber ich soll für meine Psyche mal raus. Und beide gingen ja davon aus daß dort gleich Renten Antrag gestellt wird, aber die kennen sich halt auch nicht aus. Vielen Dank für die Mühen
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