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Erwerbsminderung

von vereni28.07.2017 | 16:05
600 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo Ich habe erfahren, das die Beantragung einer Erwerbsminderungsrente im Jahr 2018 , auf das Endalter 65 Jahre hochgerechnet wird. Zurzeit wird ja hochgerechnet bis Endalter 62 Jahre. Stimmt das? Kann mir einer im Forum weiterhelfen?

3 Antworten

SEam 28.07.2017 | 16:29
Bisher wurde die Rente für Erwerbsgeminderte so berechnet, als hätten sie bis zum 62. Lebensjahr gearbeitet. Von 2018 bis 2024 soll diese Zurechnungszeit schrittweise um drei Jahre verlängert – von 62 auf 65 Jahre. Anhebung im Jahr 2018 um 3 Monate Anhebung im Jahr 2019 um 6 Monate Anhebung im Jahr 2020 um 12 Monate Anhebung im Jahr 2021 um 18 Monate Anhebung im Jahr 2022 um 24 Monate Anhebung im Jahr 2023 um 30 Monate
vereniam 29.07.2017 | 08:49
Danke für die Antworten. Jetzt bin jetzt im Bilde. Mir hat nämlich ein pensionierter Rentenberater gesagt, das ab 2018 für alle bis 65Jahre hochgerechnet wird. Das konnte ich nicht glauben, und sehe mich jetzt bestätigt. Auch ehrenamtliche Rentenberater scheinen den Überblick zu verlieren. LG. vereni
Franz Josef Hintermoseram 29.07.2017 | 08:33
Zitat von SE anzeigen
Wahnsinn, wir haben dann die 7 Klassen Erwerbsminderungsrenten Bezieher. Das System wird immer ungerechter. Erst bis 60, dann bis 62 und jetzt schrittweise bis 65 bei gleichen Voraussetzungen der Versicherungsnehmer bei der Einzahlung. Der vor Juli 2014 erkrankt ist muss halt sein Leben mit weniger Rente bestreiten aber immerhin wurde er als Bespiel genommen das es zu wenig ist und deshalb man etwas dagegen tun muss. Danke Frau Nahles und Konsorten für nichts. Ein Abgehängter
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