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Experten-Antwort

Erwerbsminderung bei Reha Unfähigkeit

von M17.06.2017 | 22:23
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5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich leide schon sehr lange unter einer psychischen Erkrankung. Im letzten Jahr hat mir die Rentenversicherung einen Antrag zur Reha zugeschickt. Wenn die Reha keinen Erfolg hat würde ich als erwerbsgemindert gelten. Die Reha konnte ich leider nicht antreten, da ich ärztlich bescheinigt nicht Reha fähig bin. Meine Frage ist nun, ob ich jetzt erwerbsgemindert bin oder ob ich noch zur Reha muss sobald ich dazu fähig bin. Über Antworten würde ich mich sehr freuen.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 19.06.2017 | 09:58

Guten Tag,

wie hier schon mehrfach beschrieben gilt der Grundsatz "Reha vor Rente". Damit muss der Rentenversicherungsträger im Rahmen der Reha-Antragstellung prüfen, ob die Durchführung der Reha zweckmäßig ist und Ihre Erwerbsfähigkeit dadurch voraussichtlich wesentlich gebessert bzw. wiederhergestellt werden kann. Sind diese Voraussetzungen nicht gegeben, gilt die sog. Rentenantragsfiktion. Sie bewahrt erwerbsgeminderte Versicherte vor den Folgen einer verspäteten Rentenantragstellung in den Fällen, in denen Versicherte zunächst eine Leistung zur Teilhabe und nicht zugleich auch Rente beantragt. Diese Prüfung erfolgt automatisch mit Reha-Antragstellung.

In Ihrem Fall wurde Ihr Reha-Antrag aus dem vergangenen Jahr bewilligt, die sie bislang jedoch nicht angetreten haben. Da Sie offensichtlich noch keine weitere Information vom Ihrem Rentenversicherungsträger erhalten haben, sollten Sie sich zur Klärung des weiteren Verfahrens an die zuständige Sachbearbeitung wenden.

Wenn Sie die Gewährung der Erwerbsminderungsrente wünschen, sollten Sie einen entsprechenden Antrag stellen.

4 Antworten

KSCam 17.06.2017 | 22:45
Hellseher tummeln sich nicht im Forum und Ärzte/Gutachter auch nicht. Wer im Forum soll das beurteilen können? Stellen Sie den Rentenantrag, dann wissen Sie in einigen Wochen ob Sie erwerbsgemindert sind oder ob erst ne reha vorgeschaltet wird.
Jonas T.am 18.06.2017 | 08:55
Hallo M, Reha vor Rente ist das normale Prozedere. Letztlich ist es aber so wie KSC sagt, dass Sie einen Rentenantrag stellen müssen. Ist das passiert? Falls nicht, gibt es z.B. die Möglichkeit bei Ihrer Krankenkasse anzufragen ob man Sie dabei unterstützt. So habe ich es gemacht, dauert ca. 1 Stunde. Meine Situation ist übrigens Ihrer ähnlich. Ich habe allerdings die Reha angetreten, wurde dann bereits nach 24 Stunden nach Hause entlassen. Ca. 3 Wochen später gab es dann einen Gutachtertermin, Dauer ca. 1,5 Stunden. Weitere 3 Wochen später bekam ich dann den positiven Rentenbescheid. Aber die EM-Rente ist wirklich sehr gering, daran gewöhne ich mich wohl nie. Viel Glück! J.T.
Fortitude oneam 18.06.2017 | 10:29
Generell heißt es "Reha vor Rente". Auch bei mir wurde keine Reha davor geschaltet. Ich habe einen EMR Antrag gestellt und dann bekam ich die volle EMR. Also auf was warten Sie noch. Stellen Sie den Antrag und warten ab.
Herz1952am 18.06.2017 | 16:41
Wenn Sie einen Reha-Antrag stellen, wird dieser wahrscheinlich sogar abgelehnt und in einen Rentenantrag umgewandelt, da weitere Rehas zur Zeit leider nichts bringen. Fügen Sie Ihrem Antrag alle Berichte von Ihren Ärzten/Fachärzten Krankenhausaufenthalten etc. bei. Daraus geht auch her, dass, wie bereits erwähnt, weitere Rehas nichts bringen werden. Fügen Sie natürlich auch die Reha-Unfähigkeitsbescheinigung bei. In diesem Fall brauch Sie wohl gar nicht erst zu einer Reha zu fahren und ersparen sich und auch der Rentenversicherung Arbeit und Kosten. Bei einer Reha entfällt auch die Mitwirkungspflicht, da diese generell freiwillig ist. Unter anderem deshalb, weil es eben (leider) keine Erfolgsgarantie geben kann und ein Zwang, gleich welcher Art auch immer, gegen das Grundgesetz verstieße. Deshalb gibt es auch einen Paragrafen im SGB, der die Mitwirkungspflicht einschränkt. (§ 65 SGB I).
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