Aus Ihrem Beitrag geht nicht hervor, ob Sie sich in einem Arbeitsverhältnis befinden oder ob Sie arbeitslos gemeldet sind und welcher Geburtsjahrgang Sie sind. Grundsätzlich können Sie einen Antrag auf eine Erwerbsminderung stellen. Die Rentenversicherung prüft in dem Zusammenhang ihr Leistungsvermögen auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt und ggf. beim Jahrgang vor 1961 auch das Leistungsvermögen im ausgeübten oder erlernten Beruf.
Vorrangig wird man jedoch prüfen ob man Ihnen mit einer medizinischen oder beruflichen Rehabilitationsmaßnahme helfen kann.