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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Ida Müller03.08.2012 | 10:10
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5 Antworten

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Betreff,Antragsstellung Erwerbsminderungsrente Ich habe die Frage,ob Ich jetzt einen Antrag stelle oder ob Ich bis Januar 2013 warte,denn da soll doch eine verbesserte EM-Rente mit der Zurechnungszeit bis 62 als bisher bis 60 raus kommen. Tschüß und Danke.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Ida Müller,

leider kann ich Ihnen hier nicht wirklich einen Rat geben.

Erstens ist dieses Gesetz noch nicht einmal in den Bundestag eingebracht worden - ich kann also nicht sagen, ob und wann damit wirklich zu rechnen ist.

Und zweitens sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente dann gestellt werden, wenn man erwerbsgemindert ist (und aus diesem Grund die Gefahr besteht, dass der Lebensunterhalt nicht mehr aus Ewerbstätigkeit oder anderen Lohnersatzleistungen sicher gestellt werden kann). Da besteht doch meist gar kein Spielraum, den Antrag noch ein halbes Jahr oder länger hinauszuschieben.

Einen weiteren wichtigen Hinweis haben Sie schon erhalten: Der Eintritt der Erwerbsminderung wird vom ärztlichen Dienst der RV festgestellt, dass kann auch ein früheres Datum als der Antrag sein und - je nachdem wie die Gesetzesänderung ausgestaltet sein wird - dann trotzdem nur die kürzere Zurechnungszeit gelten.

Und Klaus-Peter hat natürlich auch Recht: Nach den bisher vorliegenden Entwürfen wird die Zurechnungszeit nicht auf einen Schlag auf 62 Jahre angehoben, sondern schrittweise. Der finanzielle Vorteil in 2013 wäre also zunächst nur gering.

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4 Antworten

Galgenhumoram 03.08.2012 | 10:57
In der Regel ist nicht der Antrag sondern der med. Leistungsfall massgebend. Der wird von Ärzten festgstellt und kann bei einem Antrag in 2013 auch in 2012 liegen. Zudem ist das Gesetzgebungsverfahrens m.E. noch nicht abgeschlossen...und so krank können Sie dann ja nicht sein, wenn Sie noch ein halbes Jahr warten wollen, ohne zu wissen, wie ein Verfahren am Ende ausgeht
Ida Mülleram 03.08.2012 | 10:48
Sorry,Ich hab vergessen zu schreiben,daß Ich 1959 geb. bin und somit 53 Jahre bin von Ida Müller.
Schadeam 03.08.2012 | 12:13
Leider sind unsere Wahrsager schon im Wochenende und die Glaskugel ist leider defekt.... Die Fragen: Wird die ZZ ausgeweitet? Ab wann wird das kommen? Sind Sie überhaupt erwerbsgemindert? Wann trat dies ein? können allesamt im Forum nich beantwortet werden. Die Frage ob und wann Sie Rente beantragen wollen, können Sie genausogut heute Mittag beim Kaffeekränzchen oder morgen früh beim Bäcker oder am Marktstand ausdiskutieren.
Klaus-Peteram 03.08.2012 | 12:45
" Bisher wird ein EM-Rentner so gestellt, als hätte er bis zum 60. Jahr weitergearbeitet. Nun soll diese Zurechnungszeit (ab dem Beginn der EM-Rente bis zum Ende der unterstellten Weiterarbeit) schrittweise um zwei auf 62 Jahre angehoben werden. Diese Anhebung soll parallel zur Erhöhung des gesetzlichen Rentenalters erfolgen. Damit würde sich 2013 die Zurechnungszeit erst um zwei Monate erhöhen, 2014 um drei Monate usw. – erst 2029 wäre sie dann zwei Jahre länger. Ein Monat mehr Zurechnungszeit bringt für die Betroffenen in der Regel ein Rentenplus von zwei bis drei Euro. Zwei Jahre mehr bringen im Schnitt etwa 45,00 € mehr Rente." Darauf zu warten lohnt sich aus finanzieller Sicht also eher nicht, zumal dies noch gar nicht Gesetz ist und noch gekippt werden kann. http://www.geldtipps.de/rente-pension-altersvorsorge/gesetzliche…
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