Hallo Ida Müller,
leider kann ich Ihnen hier nicht wirklich einen Rat geben.
Erstens ist dieses Gesetz noch nicht einmal in den Bundestag eingebracht worden - ich kann also nicht sagen, ob und wann damit wirklich zu rechnen ist.
Und zweitens sollte ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente dann gestellt werden, wenn man erwerbsgemindert ist (und aus diesem Grund die Gefahr besteht, dass der Lebensunterhalt nicht mehr aus Ewerbstätigkeit oder anderen Lohnersatzleistungen sicher gestellt werden kann). Da besteht doch meist gar kein Spielraum, den Antrag noch ein halbes Jahr oder länger hinauszuschieben.
Einen weiteren wichtigen Hinweis haben Sie schon erhalten: Der Eintritt der Erwerbsminderung wird vom ärztlichen Dienst der RV festgestellt, dass kann auch ein früheres Datum als der Antrag sein und - je nachdem wie die Gesetzesänderung ausgestaltet sein wird - dann trotzdem nur die kürzere Zurechnungszeit gelten.
Und Klaus-Peter hat natürlich auch Recht: Nach den bisher vorliegenden Entwürfen wird die Zurechnungszeit nicht auf einen Schlag auf 62 Jahre angehoben, sondern schrittweise. Der finanzielle Vorteil in 2013 wäre also zunächst nur gering.