Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück
Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Agnes05.05.2017 | 22:30
1200 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Experten-Antwort springen
Hallo Habe nun meinen Bescheid bekommen das ich Erwerbsminderungsrente bis zur Altersrente bekomme.So wie es in meinen Tarifvertrag steht und ich weis nicht ob ich das richtig verstehe endet damit mein Arbeitsverhältnis Das Arbeitsverhältnis endet ,ohne dass es einer Kündigung bedarf,mit Ablauf des Kalendermonats,in dem der Arbeitnehmer das 67.Lebensjahr vollendet oder Anspruch auf die Regelaltersrente hat. Das gleiche gilt mit dem Wirksamwerden eines Rentenbescheides wegen Erwerbs-oder Berufsunfähigkeit . Habe ich noch Anspruch auf Abfindung und Urlaubsauszahlung? Wenn ja wieviel? Danke im Vorraus

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 08.05.2017 | 08:19

Den Beiträgen ist von unserer Seite nichts mehr hinzuzufügen. Der Tarifvertrag regelt es eindeutig (Beschäftigungsende). Urlaubsansprüche sind bitte mit dem Arbeitgeber zu klären. Abfindung (wofür)????

8 Antworten

yxam 05.05.2017 | 23:39
Warum sollte der AG eine Abfindung zahlen, wenn Sie in Rente gehen. Da würden alle Rentner sich darüber freuen, wenn das so wäre. Abfindungen gibt es nur, wenn der AG Ihnen kündigt. Urlaub muss aber erstattet werden.
Rentensputnik am 05.05.2017 | 22:44
Ihre Frage ist arbeitsrechtlicher Natur. So etwas müssen Sie mit der Gewerkschaft und/oder mit Ihrem Arbeitgeber klären. In diesem Rentenforum werden Sie keine entsprechende Expertenantwort erhalten!
W*lfgangam 06.05.2017 | 13:42
Hallo Agnes, Sie verstehen das schon vollkommen richtig. Das tarifvertragliche Arbeitsverhältnis endet unter den dort genannten Bedingungen automatisch/ohne Kündigung ...was soll ein Arbeitgeber unter Feststellung einer vollen unbefristeten Erwerbsminderung noch mit Ihnen/Ihrer nicht mehr vorhanden Arbeitsleistung anfangen? Da Sie nun sowieso Ihr Personalbüro kontaktieren müssen, wird man Sie über die 'Abwicklung' des Arbeitsverhältnisses aufklären, auch ob und in welcher Form die zustehenden Urlaubsansprüche abzufinden sind. Mit einer Abfindung rechnen Sie eher nicht ...der Arbeitgeber nimmt Sie ja auch nicht in Regress, weil Sie Ihre vertraglich zugesicherte Arbeitsleistung nicht mehr erbringen können ;-) Gruß w.
Pharmagutam 08.05.2017 | 14:54
Hallo! In unserer Online-Apotheke können Sie beste Potenzmittel ohne Rezept bestellen. Die Preise sind immer niedtrig und außerdme gibt es verschiedene Aktionen. Jetzt haben Sie die Möglichkeit, einen 20% Rabatt zu bekommen. Die Lieferung ist wirklich sehr schnell und dauert nicht länger als 2 bis 3 Werktage. Mit der Wirkung der Medikamente werden Sie sehr zufrieden. https://pharmagut.com/
Agnesam 08.05.2017 | 19:21
Hallo Was stimmt mit Ihnen nicht ich habe eine mich bedrückende Frage und Sie kommen mit so was
GroKoam 08.05.2017 | 20:12
Also was an einem eventuellen Urlaubsanspruch bedrückend sein soll kann ich mir nicht vorstellen.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026