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Erwerbsminderungsrente

von Stephan21.04.2009 | 20:20
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8 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 75 und arbeite nach einem Studium seit April '04. Soweit ich weiß, habe ich nur Anspruch auf EM-Rente, wenn in den letzten 5 Jahren vor Berentung mind 3 Jahre Pflichtbeiträge gezahlt worden sind. Stimmt das so? Gibt es nicht doch eine Möglichkeit, den Anspruch irgendwie durch freiwillige Beiträge aufrechtzuerhalten?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Es ist richtig, dass für eine Rente wegen Erwerbsminderung in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge liegen müssen. Mit freiwilligen Beiträgen kann diese Voraussetzung nicht erfüllt werden.

7 Antworten

Bastianam 21.04.2009 | 22:47
Sofern nicht bereits gesundheitliche Gründe dagegen sprechen würde ich ohnehin eine private Berufsunfähigkeitsversicherung abschließen.
Stephanam 21.04.2009 | 22:56
Genau diese gesundheitlichen Gründe gibt es aber leider (seit frühester Jugend, so dass ich nie eine BU abschließen konnte). Deshalb ist es ja so wichtig, dass ich den Anspruch auf die gesetzliche EM-Rente nicht verliere.
Oder soam 22.04.2009 | 08:20
Die 3 in 5 Regel kennt auch Ausnahmen - siehe § 53 SGB VI (vorzeitige Wartezeiterfüllung) Was machen Sie heute beruflich? SInd Sie nicht mehr pflichtversichert, oder weshalb erkundigen Sie sich nach freiwilligen Beiträgen?
Stephanam 22.04.2009 | 18:11
Hallo Experte, danke, das habe ich fast gedacht. Ich hätte allerdings noch ein paar Zusatzfragen: 1. Stimmt es, dass man den Anspruch aufrecht erhalten kann, wenn man bei einem 400EUR-Job auf die Versicherungsfreiheit verzichtet? 2. Demnach müßte aber die EM-Rente aber jedes Jahr geringer werden, da ja immer der Durchschnitt aus den bisher erzielten EP für die Jahre der Zurechnungszeit gewertet wird, oder? 3. Ich gehe davon aus, dass freiwillige Beiträge sowohl für die Berechnung der Zurechnungszeit als auch der Hinzuverdienstgrenze gewertet werden. Stimmt das? Danke noch für die Zusatzauskunft.
Stephanam 22.04.2009 | 18:23
Hallo Oder So, im Moment bin ich noch voll berufstätig. Die Frage ist nur, ob ich das bleibe(n kann). Was ist, wenn ich arbeitslos werde (ich weiß, dann zahlt erst mal das Arbeitsamt) und dann wegen meiner Behinderung keinen Job mehr finde? Hartz4 würde ich wohl auch nicht bekommen, weil meine Freundin dafür zu gut verdient. Dann falle ich aus der EM-Rente raus und wäre null abgesichert...
rentiam 22.04.2009 | 20:22
Beim Bezug von Arbeitslosengeld I oder II werden auch Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt. Ein Anspruch auf Erwerbsmindrungsrente besteht weiterhin.
Antonam 26.04.2009 | 14:11
Auch falls Sie kein Anspruch auf ALG II haben, sollten Sie sich beim Arbeitsamt melden. Diese Zeit wird als Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug der Rentenversicherung gemeldet und zählt als Anrechnungszeit. Diese verlängert dann den sog. Fünfjahreszeitraum und ihr Anspruch auf Erwerbsminderungsrente bleibt erhalten.
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