Hallo Schoko,
den bisherigen Ausführungen schließe ich mich an. Zur Erfüllung der besonderen versicherungsrechtlichen Voraussetzung, dass in den letzten 5 Jahren 3 Jahre Pflichtbeiträge liegen müssen, zählen auch die Pflichtbeiträge aufgrund Sozialleistungsbezugs wie ÜG, ALG I bzw. ALG II.