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Erwerbsminderungsrente

von Renti12.03.2008 | 19:06
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8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich werde z.Z. noch beim AA geführt, d.h. Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug (vierteljährliche Meldung beim AA).Besteht dadurch noch Versicherungsschutz bei Erwerbsminderung? Habe zwar einen Minijob, wo der AG 15 % an die RV abführt, aber das zählt nicht als Pflichtbeiträge und mir dadurch keine EM-Rente zusteht.

Antworten der Moderation

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ein Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung kann u.a. auch durch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug erworben werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbricht und eine Zeit der Arbeitslosigkeit (Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit) ohne Unterbrechung vorliegt. Sie sollten sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren, ob Sie aufgrund der von Ihnen z.Zt. ausgeübten Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit für die Zukunft verzichten. Dann wären sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und voraussichtlich abgesichert.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Mir ist nicht ganz klar, was Sie mit "normale Rente" meinen! Ich gehe einmal davon aus, dass Sie damit die Altersrente meinen. Wenn Sie ab Juli 2008 Altersrente statt Erwerbsminderungsrente beziehen wollen, dann müssen Sie die "Umwandlung" der Erwerbsminderungsrente in die Altersrente beantragen. Den Antrag können Sie bei jeder Stadt- oder Gemeindeverwaltung, einem unserer Versichertenältesten bzw. Versichertenberater oder einer unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufnehmen lassen.

6 Antworten

KSCam 12.03.2008 | 21:41
das kann mit Ihren Angaben nicht beantwortet werden, weil es auch davon abhängt, was Sie vor der Meldung beim Arbeitsamt gemacht haben. Am besten Sie suchen die nächste Beratungsstelle der RV auf und stellen die Frage dort - da hat man Einblick in Ihren Versicherungsverlauf, den kein Forumsteilnehmer kennt. Und die Zeit dafür sollten Sie aufbringen können.
bekissam 13.03.2008 | 08:39
Bei einem Minijob sollten Sie auf die Versicherungsfreiheit verzichten. Dann sind Sie für nur 4,9% des Bruttoentgelts pflichtversichert mit allen Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die Erklärung ist gegenüber dem Arbeitgeber abzugeben und nur für die Zukunft möglich.
Rentiam 13.03.2008 | 13:33
Danke für die Antworten, besonders von dem Experten, hat mir ein Stück weitergeholfen.
jochen48am 13.03.2008 | 13:53
Ich erhalte seit anfang 2003 Erwerbsminderungsrente. Muß ich jetzt meine normale Rente jetzt neu beantragen, die ich am Juli diesen Jahres erwarte. Jochen
no nameam 13.03.2008 | 14:29
Ich nehme an, Sie meinen eine Umwandlung der EM-Rente in eine Regelaltersrente? Dies müssen Sie nicht beantragen. Sie erhalten ca. 3 Monate vor Vollendung Ihres 65. Lebensjahres ein Schreiben der DRV, das Sie beantworten sollten. Danach wird die Rente von Amts wegen umgewandelt. Sollten Sie jedoch vorhaben, z. B. in eine Altersrente für Schwerbehinderte zu wechseln (ab 60 Jahren), so müssen Sie dies beantragen!
Rosannaam 13.03.2008 | 16:52
Ja, aber nur wenn es sich um eine VORZEITIGE ALTERSRENTE handelt. Die Regelaltersrente wird nach einer EM-Rente von amtswegen "umgewandelt". Ich muß immer ein bißchen schmunzeln, wenn von einer "normalen" Rente gesprochen wird. Ist die EM-Rente denn "unnormal"? :-))
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