Ein Versicherungsschutz für eine Rente wegen Erwerbsminderung kann u.a. auch durch Zeiten der Arbeitslosigkeit ohne Leistungsbezug erworben werden. Voraussetzung hierfür ist aber, dass die Zeit der Arbeitslosigkeit eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit unterbricht und eine Zeit der Arbeitslosigkeit (Meldung bei der zuständigen Agentur für Arbeit) ohne Unterbrechung vorliegt. Sie sollten sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle informieren, ob Sie aufgrund der von Ihnen z.Zt. ausgeübten Beschäftigung auf die Versicherungsfreiheit für die Zukunft verzichten. Dann wären sie pflichtversichert in der gesetzlichen Rentenversicherung und voraussichtlich abgesichert.