In der gesetzlichen Rentenversicherung spielt es keine gesonderte Rolle, ob eine Berufserkrankung vorliegt. Eine Berufserkrankung wird vielmehr in der gesetzlichen Unfallversicherung abgesichert.
Sollte Sie aufgrund Ihrer Agoraphobie oder anderer Gesundheitseinschränkungen jedoch seit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit oder innerhalb von 2 Jahren seit Aufnahme der selbständigen Tätigkeit erwerbsgemindert sein, könnten Sie auch einen Anspruch aus der gesetzlichen Rentenversicherung haben. Denn der maßgebende Zeitpunkt, in dem die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein müssen, ist der Eintritt der Erwerbsminderung. Lässt sich also medizinisch belegen beziehungsweise feststellen, dass Sie seit mehreren Jahren erwerbsgemindert sind, könnten Sie die versicherungsrechtlichen sehr wohl erfüllt haben - auch wenn Sie seit mehreren Jahren keine Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt haben.