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Erwerbsminderungsrente?

von Mary07.07.2007 | 18:39
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13 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, bin weiblich, Jahrgang 1952. gekündigt wegen Krankheit,weiterhin AU.Bin 40% Schwerbehindert,glaube nicht,dass ich noch eine Arbeitsstelle bekomme.Ich habe vor, einen Antrag auf Verschlimmerung zu stellen um auf 50%Schwerb.zu kommen. Welche möglichkeiten gibt es für mich in punkto Rente?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Zur individuellen Abklärung Ihrer Situation sollten Sie einen Termin bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung vereinbaren.

12 Antworten

Geileram 07.07.2007 | 18:51
Meine allerliebste Mary, träumen Sie nicht von der Rente, sondern gehen Sie weiter arbeiten. Eine Rente macht Sie abhängig, geniessen Sie es doch ihre Arbeitskraft voll einzusetzen. Vielleicht könnten Sie sogar noch einen zusätzlichen Job annehmen. Ihr Geiler
Der Rentenprüfer von linken Niederrheinam 07.07.2007 | 18:58
Ein ausgezeichneter Beitrag von Herrn Geiler, also Mary setzen Sie ihre ganze Kraft ein, hören Sie auf Herrn Geiler. Ich kann mich den Empfehlungen des Herrn Geiler nur anschliessen.
SASam 07.07.2007 | 19:35
Machen sie sich nichts aus dem Kommentar von Geiler er ist bekannt und nur anonym stark ! Zu ihrer Frage-Ihr gesundheitsstatus kann keiner im Forum beurteilen.Ihnen stehen ja erst mal ALG und oder 18 Monate Krankengeld zu was sicherlich höher ist als die zu erwartende Rente.Ist auf sicht keine Besserung zu erwarten wird ihre Krankenkasse sie auffordern einen Rehaantrag zu stellen.
Antoniusam 08.07.2007 | 01:27
Zunächst einmal ist man mit einem Grad der Behinderung (GdB) von 40 % noch nicht schwerbehindert. Das wären Sie erst ab einem GdB von 50 %. Aber selbst wenn Sie schwerbehindert wären, müsste das nicht zwangsläufig bedeuten, dass Sie auch rentenrechtlich erwerbsgemindert wären. Vollständig erwerbsgemindert wären Sie dann, wenn Sie nicht mehr dazu in der Lage wären, unter den Bedingungen des ALLGEMEINEN Arbeitsmarktes, mindestens drei Stunden täglich tätig zu sein. Bei einem Leistungsvermögen bis zu sechs Stunden täglich, wären Sie teilweise erwerbsgemindert. Da Sie vor 1961 geboren wurden, käme für Sie eventuell eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit in Frage. Das wäre dann der Fall, wenn Sie zwar grundsätzlich noch mehr als sechs Stunden tätig sein können, in Ihrem Hauptberuf oder in einem zumutbaren Verweisungsberuf aber nicht mehr. Sie können jederzeit in Ihrem Bürgeramt oder Rathaus einen Antrag auf Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit stellen. Ihr zuständiger Rentenversicherungsträger leitet dann automatisch die notwendigen Überprüfungen ein. (Sozialmedizinische Untersuchung etc.) Sollte Ihr Rentenantrag daraufhin abgelehnt werden, können Sie dagegen Widerspruch einlegen und ggf. vorm Sozialgericht klagen.
skatam 08.07.2007 | 09:36
kann herrn GEILER nur recht geben sowie dem Rentenprüfer. antworten zum tricksen halte ich ( SAS ) ich für unverantwort lich....und gehörten gelöscht! skat
megmanam 08.07.2007 | 10:59
Das was mann löschen sollte,sind die Beiträge v. Geiler,Skat,Dildo und Rentenberater... , da diese teilweise für Hilfe suchende Menschen schon unterste Schublade sind !!!
Geileram 08.07.2007 | 11:18
Bitte meine Herren bleiben Sie doch sachlich. Ich jedenfalls stehe hier weiter mit Rat und Ermahnungen zur Seite und werde die Forumsteilnehmer darauf hinweisen, dass es besser ist einer Arbeit nachzugehen anstatt von einer minimalen Erwerbsminderungsrente leben zu müssen. Euer Herr Geiler
Michaam 08.07.2007 | 12:48
Zum Ersten dürften 'Geiler' - 'Skat' - 'Megman', usw. die ein und selbe Person sein. In abgewandelter Form tritt immer wieder der gleiche geistige Dünnschiss. Hilfesuchende Menschen werden hier eingeschüchtert und mot flachen Sprüchen niedergemacht. Dann kommt manchmal solch ein 'halbseidener' Rat, er wolle Menschen dafor bewahren, z. B. von einer miminalen Erwerbsminderungsrente zu leben, obwohl es ja schließlich darauf ankommt, wie hoch die Versicherungsanwartschaften sind, die zur Berechnung herangezogen werden. Dies kann im Einzelfall durchaus eine stattliche Rente sein. Und viele haben die Möglichkeit, sich zu erwartende Erwerbsminderungsrente vorher berechnen zu lassen. Und überhaupt: Wenn jemand wirklich so krank ist, dass eine Erwerbsminderungsrente fällig ist, besteht keine Wahl mehr, ob man arbeiten möchte oder nicht. Die EM-Rente ist dann die soziale Grundsicherung, die greift. In der Tat ist die Erwerbsminderungsrente bei vielen wesentlich zu gering, um davon vernünftig existieren zu können. Aber dieses Thema steht auf einem anderen Blatt.
..am 08.07.2007 | 14:08
Ein guter Beitrag, "Micha" ! Aber solchen Dummköpfen wie "Geiler" oder "skat", (alias "pariser", "dildo" etc.) brauchen Sie das gar nicht erst zu erklären. Die wollen nur provozieren und gehören daher schlicht und einfach IGNORIERT ! Schönen Tag noch !
megmanam 08.07.2007 | 20:14
@ Micha ich hoffe Sie haben sich in meiner Person geirrt? siehe meinen Beitrag weiter oben, wo ich ja wohl gegen diese genannten Personen bin .
..am 08.07.2007 | 21:13
Stimmt ! User "megman" hat ganz vernünftige Ansichten und darf nicht in einem Atemzug mit diesen Schwachköpfen "Geiler", "skat" & Co. genannt werden !
bekissam 09.07.2007 | 11:31
Unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de finden Sie rechts ein Link "Versicherungsunterlagen anfordern" unter dem Sie Auskünfte über Ihre Rentenansprüche direkt aus Ihrem Versicherungskonto von Ihrem zuständigen Versicherungsträger schriftlich erhalten. Sie sollten erwägen, sich bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung beraten zu lassen. Adressen unter Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche..
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