Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springen1. Neben den medizinischen müssen auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein.
Für die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen müssen ff. Voraussetzungen vorliegen:
-es müssen mindestens fünf Jahre Versicherungszeit (Beitrags- und Ersatzzeiten) zurückgelegt sein.
Weiterhin ist erforderlich dass,
-in den letzten fünf Jahren vor Eintritt der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre mit Pflichtbeiträgen für eine versicherte Beschäftigung oder Tätigkeit (besondere versicherungsrechtliche Voraussetzung) vorliegen.
2.Vorausgesetzt, bei Ihnen lagen die o.a.
versicherungsrechtlichen Voraussetzungen am Tag der Geburt des Kindes vor, dann bleiben die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen mindestens bis zum 10. Lebensjahr (Kinderberücksichtigungszeit) der Tochter erhalten.
Sie sollten schnellstmöglich einen Rentenantrag wegen Erwerbsminderung stellen, damit überprüft werden kann, ob die medizinischen und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen vorliegen. In diesem Verfahren wird auch geprüft, inwieweit ein Leistungsfall bereits eingetreten ist.
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