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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Claudia30.11.2018 | 12:26
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Hallo, ich beziehe zur Zeit volle Erwerbsminderungsrente auf Zeit. Gehe aber nach wie vor einem Minijob über 320,00 € im Monat nach. Nun meine Frage: Ich beabsichtigte diesen Minijob nun doch aufzugeben, weil ich merke, dass er mir bei meiner Krankheit nicht gut tut, sondern eher die Beschwerden noch verschlimmern. Wenn ich diesen jetzt kündige, somit auch keine Zahlungen mehr in die Rentenkasse fließen, erhalte ich die Erwerbsminderungsrechte nach Ablauf der Zeit auf neuen Antrag weiter oder habe ich sodann meinen Anspruch verwirkt? Vielen lieben Dank...

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Claudia,

wie Casandra bereits antwortete, hat die Ausübung eines Minijobs in Ihrem Fall keine Auswirkung auf die Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente. Diese ist lediglich abhängig vom weiteren Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit, welche vom Arzt der Rentenversicherung festgestellt wird.

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5 Antworten

Claudiaam 30.11.2018 | 12:50
Danke für die Antwort. Wie oft kann eine auf Zeit gezahlte Erwerbsminderungsrente eigentlich weiter beantragt werden? Wird das "auf Zeit" auch irgendwann "aufgelöst" und eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente gezahlt? Wird die dann bis zur "normalen" Rente gezahlt?
Casandraam 30.11.2018 | 12:39
Puh, Sie werfen da aber einiges durcheinander. Wenn Sie den Job jetzt aufgeben, hat das keine Auswirkungen auf Ihre Erwerbsminderungsrente. Diese wird weitergezahlt und ggf. nach Ablauf der Befristung weitergewährt oder nicht, egal, ob Sie arbeiten. Sofern Sie aus der geringfügigen Beschäftigung Beiträge zur Rentenversicherung zahlen, fehlen die für künftige (Alters-)renten. Da reden wir aber von Centbeträgen.
Rentenuschiam 30.11.2018 | 17:37
Das ist davon abhängig, aus welchem Grund die Rente befristet wurde. Wenn Sie aus medizinischen Gründen befristet ist, darf sie maximal 2x verlängert werden (max 9 Jahre). Wenn Sie dagegen eine so genannte "Arbeitsmarktrente" erhalten, dann darf diese beliebig oft verlängert werden (bis Sie irgendwann eine Altersrente beantragen, spätestens bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze). § 102 Abs. 2 SGB VI: (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit .. werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. ... MfG
Holgeram 30.11.2018 | 19:04
Zitat von Rentenuschi anzeigen
Danke für die Antwort. Wie oft kann eine auf Zeit gezahlte Erwerbsminderungsrente eigentlich weiter beantragt werden? Wird das "auf Zeit" auch irgendwann "aufgelöst" und eine dauerhafte Erwerbsminderungsrente gezahlt? Wird die dann bis zur "normalen" Rente gezahlt?
Das ist davon abhängig, aus welchem Grund die Rente befristet wurde. Wenn Sie aus medizinischen Gründen befristet ist, darf sie maximal 2x verlängert werden (max 9 Jahre). Wenn Sie dagegen eine so genannte "Arbeitsmarktrente" erhalten, dann darf diese beliebig oft verlängert werden (bis Sie irgendwann eine Altersrente beantragen, spätestens bis zur Vollendung der Regelaltersgrenze). § 102 Abs. 2 SGB VI: (2) Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit .. werden auf Zeit geleistet. Die Befristung erfolgt für längstens drei Jahre nach Rentenbeginn. Sie kann verlängert werden; dabei verbleibt es bei dem ursprünglichen Rentenbeginn. Verlängerungen erfolgen für längstens drei Jahre nach dem Ablauf der vorherigen Frist. Renten, auf die ein Anspruch unabhängig von der jeweiligen Arbeitsmarktlage besteht, werden unbefristet geleistet, wenn unwahrscheinlich ist, dass die Minderung der Erwerbsfähigkeit behoben werden kann; hiervon ist nach einer Gesamtdauer der Befristung von neun Jahren auszugehen. ... MfG
Also ich bin nur ein Laie der selbst EMR ist nach alten Recht (nur Zurechnungszeit bis 60) aber ihr Text: Wenn Sie aus medizinischen Gründen befristet ist, darf sie maximal 2x verlängert werden (max 9 Jahre). stimmt so nicht. Sie kann auch 3 oder 4 mal verlängert werden. z.B. bei der 1 Verlängerung - 1 Jahr bei der 2 Verlängerung - 2 Jahre bei der 3 Verlängerung wieder 2 Jahre somit haben Sie mit der ersten Rentenbewilligung die für 3 Jahre gewährt wurde 3+1+2+2=8 Jahre damit könnte es sogar noch eine 4 Verlängerung geben die aber dann insgesamt 9 Jahre ausmachen würden und das bedeutet dann die Bewilligung der Dauerrente. Bei mir war es 3+1+2+Dauerrente MfG
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