Hallo Claudia,
wie Casandra bereits antwortete, hat die Ausübung eines Minijobs in Ihrem Fall keine Auswirkung auf die Weitergewährung der Erwerbsminderungsrente. Diese ist lediglich abhängig vom weiteren Vorliegen der Erwerbsunfähigkeit, welche vom Arzt der Rentenversicherung festgestellt wird.