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Experten-Antwort

Erwerbsminderungsrente

von Robin26.08.2011 | 16:47
1608 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, also ich habe mit meinem Anwalt Wiederspruch gegen die Ablehnung zur Kostenübername für eine Medizische Rehabitlitation eingelegt. Den wie aus einem von der DRV geforderten Gutachten geht hervor das ich rehafähig bin und es wird eine RPK empfohlen. (RPK=Rehabilitation für Psychisch kranken und behinderter Menschen)

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Wie ich Ihrer Schilderung entnehme, hat die Rentenversicherung deshalb die Reha abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass sich dadurch Ihr Gesundheitszustand leider nicht bessert.

Sollten Sie mit der Ablehnung der Reha nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats seit Bescheiderteilung Widerspruch einlegen.

Sollte eine Reha bewilligt werden und sollte gleichzeitig die Erwerbsminderungsrente gewährt werden, wird die Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet geleistet, um den Ausgang der Reha abzuwarten.

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4 Antworten

Ahnungam 26.08.2011 | 18:11
irgend jemand ist hier sehr sparsam mit Infos. Sind Sie berufstätig oder arbeitslos gemeldet? Oder beziehen Sie bereits volle oder teilweise EM-Rente? Und wenn ja, wie lange befristet? Und wie lief Ihr Rehaantrag bis jetzt ab?
Robinam 26.08.2011 | 16:56
irgendwas scheint hier nicht zu funktionieren. also weiter: Wenn jetzt diese RPK von der DRV gezahlt wird, bekomm ich dabei auch volle Erwerbsminderungsrente? und Zahlt die Rentenvericherung dann auch meine beiträge zur Krankenversicherung?
Robinam 26.08.2011 | 18:34
ich bin nicht berufttätig und auch nicht arbeitslos gemeldet. Bekomme kein ALG1 ALG2 oder Grundsicherung. Krankengeld wurde bis vor kurzem Bezahlt bis zum 18.08 jetzt bin ich also über 72 Wochen Krankgeschrieben. Bin Voll Erwebsgemindert für noch mind. 1,5 Jahre das geht aus einem internen vermerk von der DRV hervor und auch vom Gutachten. Rente ist beantragt.
Robinam 26.08.2011 | 18:47
Rehaantrag lief bis jetzt so ab: bei der Krankenkasse Medizinische Reha beantragt, weiterleitung zur DRV von der Krankenkasse aus. Die DRV hatte alle benötigten Gutachten und sonst was seit anfang des Jahres nach mehreren Monaten später ca 5 hat die Rentenversicherung entschieden das sie keine Leistungen zur Medizinischen Rehabilitation für mich erbringen kann. Es bestehen erhebliche Funktions und fähigkeitsbeeinträchtigungen und es besteht in absehbarer Zeit keine Chance auf besserung. Das Lesen Ihre Ärzte aus einem Gutachten und 2 Entlassberichte und brauchen dazu 5 Monate dazu noch Wiedersprüchliche Entscheidung zum Gutachten.
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