Wie ich Ihrer Schilderung entnehme, hat die Rentenversicherung deshalb die Reha abgelehnt, da sie der Meinung ist, dass sich dadurch Ihr Gesundheitszustand leider nicht bessert.
Sollten Sie mit der Ablehnung der Reha nicht einverstanden sein, können Sie gegen den Ablehnungsbescheid innerhalb eines Monats seit Bescheiderteilung Widerspruch einlegen.
Sollte eine Reha bewilligt werden und sollte gleichzeitig die Erwerbsminderungsrente gewährt werden, wird die Erwerbsminderungsrente zeitlich befristet geleistet, um den Ausgang der Reha abzuwarten.